Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/114
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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theils von Seiten Cölns. Was zuvörderst Verden anbelangte, so scheint hier der Gesichtspunkt festgehalten zu sein, als müsse das Hamburger Stift eingehen, und auf Bremen gleichsam übertragen werden. In diesem Falle aber konnten nun Ansprüche von Seiten Verdens erhoben werden. Es war zur Errichtung des Hamburger Sprengels nicht blos von Bremen, sondern auch von Verden ein überelbisches Gebiet abgetreten worden. Ging nun das Hamburger Stift ein, zu dessen Gunsten diese Abtretung geschehen war, so wollte es den Anschein gewinnen, als könne Verden sowohl als Bremen den zu diesem Zwecke abgestandenen Landestheil zurückfordern. Die versammelten Bischöfe fanden es daher der Billigkeit gemäß, daß in Nordalbingien der Stand der Dinge wieder einträte, wie er vor der Errichtung des Hamburger Sprengels zu Ludwig des Frommen Zeiten Statt gehabt. Von Bremen war der größte Theil der Hamburger Diöcese abgenommen und verblieb daher dem Ansgarius, der dieses Stift, das vacant war, nun einnehmen sollte; der geringere von Verden damals dazu hergegebene Theil sollte aber wieder dem Verdenschen Bischof zufallen. Es läßt sich mit ziemlicher Gewißheit annehmen, daß dieser Verdensche Antheil Stormarn befaßt habe, (wie der Bremensche das eigentliche Holstein und Dithmarschen), denn Rembert berichtet weiter Cap. 19), auf einer folgenden Kirchenversammlung (es wird die zu Mainz im October 848 sein) habe man die Sache reiflicher erwogen, und es doch bedenklich gefunden, daß ein fremder Bischof Hamburg, den Sitz, für welchen Ansgarius ordinirt war, inne haben solle; es stehe freilich in der Macht des Königs, einen kleinen und bedrängten Sprengel zu vergrößern, allein nicht den Ort, der durch die Autorität des päpstlichen Stuhls zum Erzbisthum bestimmt wäre, zu verändern. Ludwig gestand dies zu, und es wurde nun der einstimmige Beschluß gefaßt, dem Ansgar müsse Hamburg wieder eingeräumt werden, dagegen der Bischof von Verden aus der Bremenschen Diöcese eine Entschädigung erhalten, womit dieser, Walgar, denn auch zufrieden war. Da nun in dem Verdenschen Antheil Hamburg lag, so kann dieser Antheil eben kein anderer als Stormarn gewesen sein, für welches noch später Hamburg als die eigentliche Pfarrkirche angesehen wurde. Erstreckte sich nun so die Verdensche Diöcese abermals in Nordalbingien hinein, wie schon einmal früher, so dauerte dies doch nur kurze Zeit, etwa ein Jahr. Die Entschädigung aber hat der Verdensche Bischof südlich