Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/131

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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eine Angabe bei Saxo Grammaticus, die vielleicht den Zusammenhang aufzuklären dienlich wäre. Er sagt, ein König Frotho habe an den Papst Agapetus Gesandte geschickt mit dem Verlangen, der Papst möge ihm Lehrer des Christenthums senden; ehe diese aber zurückkehrten, starb Frotho. Die bestimmte Angabe des Namens des Papstes scheint die Glaubwürdigkeit dieser Nachricht zu bestätigen, und es wäre dann sehr erklärlich, wie die Bischöfe könnten ernannt und geweiht worden sein, und zwar für bestimmte Sitze, die sie aber wegen erfolgten Todes des Frotho nicht wirklich einnehmen konnten. Diesen Frotho übrigens in der Reihe der Dänenkönige unterzubringen hat den Historikern viel Kopfbrechens gemacht; er ist allem Anschein nach ein Unterkönig gewesen, der blos die Halbinsel regierte ,[1] während Harald Blaatand Oberkönig war.

Wie dem auch sei, die 948 geweihten Bischöfe sind sicher noch nicht gleich zu ihren Sitzen gelangt. Als aber 952 Otto nach Bezwingung der Wenden das Bisthum Oldenburg errichtete und seinen Kanzler Marco als ersten Bischof dahin setzte, untergab er ihm auch die Schleswigsche Mark oder Provinz, wie sie sehr bezeichnend genannt wird, als bezwungenes und zum Reiche gebrachtes Land zwischen Schlei und Eider, ja wie berichtet wird, die Stadt Schleswig selbst .[2] Diese letztere Angabe erregt Bedenken. Gehörte


  1. Hvidfeld, Pontanus und Arnkiel wollen, um die von ihnen beliebte Zeitrechnung in der Reihenfolge der Könige zu retten, den Namen des Papstes ändern; nach jenen soll es Hadrian III. gewesen sein, der 884, nach Arnkiel Stephan V., der 885 auf dem päpstlichen Stuhle saß. Letzterem stimmt Pontoppidan bei Hist. eccl. D. I, 56 und giebt 889 als Todesjahr des Frotho an, auf den er Gorm folgen läßt, gesteht aber, daß die Zeitrechnung in dieser Periode nur auf Muthmaßungen beruhe. Und so ist es in der That. Kaum ist in dieser Beziehung irgend ein Jahrhundert in so viel Dunkelheit gehüllt, als eben das 10. Was Schwierigkeiten macht, ist die Annahme eines Unterkönigs auf der Halbinsel noch zu Haralds Zeiten, wenn dessen Vater Gorm schon die Monarchie stiftete; allein selbst die erste Einrichtung dieser Monarchie ist uns dunkel, und es wäre wohl denkbar, daß eben nicht alle kleineren Fürsten vertilgt wurden, sondern als Jarle unter Oberhoheit der Könige von Lethra blieben.et urbem Dimine: praeterea civitatem ornatissimam Sleswich quae alio nomine Heidibo dicitur ejusdem curae delegavit. Eo enim tempore Sleswich cum provincia adjacente quae scilicet a lacu Slya ad Egdoram fluvium protenditur Romano imperio subjacebat. Auch Adam von Bremen sieht die Stadt Schleswig als zur Mark und somit zum Reich gehörig gewesen an, wenn er die spatere Abtretung der Mark an Knud den Gr. durch Kaiser Conrad mit den Worten berichtet: (lib. II. c. 39) dedit ei civitatem Sliaswich cum Marchia quae trans Egdoram est.
  2. Helmold I. 1, 12. Huic urbi (Aldenburg) praccelentissimus Caesar pontificem dederat venerabilem virum Marconem, subdans ei omnem Obotritorum provinciam usque ad Penem fluvium.