Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/299

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  2. Band  |  3. Band  |  4. Band
1. Band  |  Inhalt des 1. Bandes
<<<Vorherige Seite
[298]
Nächste Seite>>>
[300]
SH-Kirchengeschichte-1.djvu
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



1376 Olof, König Hakons von Norwegen Sohn, freilich nur ein sechsjähriger Knabe, als König angenommen ward unter Vormundschaft seiner Mutter Margaretha, Waldemars Tochter; nach des Vaters Ableben 1380 erlangte er zehnjährig auch die Norwegische Königskrone. 1381 starb Graf Heinrich der Eiserne; sein Bruder Graf Claus nahm dessen drei unmündige Söhne Gerhard, Albert und Heinrich, die auch seine Erben waren, unter Vormundschaft, schrieb sich nun: Rechter Erbe des Herzogthums Jütland. Und über das streitige Herzogthum gedieh es denn auch zu einer Entscheidung. Es war am 15. August 1386 („ein wichtiger Tag,“ sagt ein tiefblickender Geschichtsschreiber, „ein wichtiger Tag, an dem viel Wohl und Wehe gehangen hat, und ferner hängen wird“ —) als Graf Gerhard, der älteste von Heinrich des Eisernen Söhnen, zu Nyburg von der Königin Margaretha und dem nun schon herangewachsenen Könige mit dem Herzogthum Schleswig für sich und seine Nachkommen belehnt ward, unter der Bedingung, daß nur ein einziger aus dem gräflichen Hause das Herzogthum habe, es also ungetheilt verbleibe. Mit Gerhard leisteten seine Brüder und sein Vaterbruder Graf Claus den Huldigungseid. Künftige Streitigkeiten sollten schiedsrichterlich entschieden werden. Wegen Langeland, das früher mit dem Herzogthum verbunden gewesen, ward verabschiedet, daß es in Königlichen Händen verbleiben solle, die Königs-Friesen dahingegen in herzoglichen, auf 3 Jahre vorläufig, wenn man damit zufrieden sei, länger, sonst sollte ein Austausch Statt finden.

Inzwischen vermehrte sich der Besitz der Rendsburger Grafenlinie in Holstein auch. Graf Adolph VII., Johann des Milden Sohn, ging 1390 unbeerbt mit Tode ab, und zwischen der Rendsburger Linie und der Schauenburger kam es zu einem Vergleich, wodurch die Landestheile des Verstorbenen der ersteren Linie verblieben, hingegen die Schauenburger (Graf Otto mit seinen Söhnen Adolph und Wilhelm, und Bernhard, Ottos Bruder, Dompropst zu Hamburg) durch eine Geldsumme und durch einige ihnen wohlgelegene Besitzthümer an der Elbe entschädigt wurden, namentlich Billwerder, Zehnten im Ochsenwerder, Neuland und die darin belegene Neustadt .[1] Nun starb auch der alte Graf Claus zu Osterhof bei


  1. „Dat Nyelant und de Nyenstaet, de in deme fülven Land licht by der Elve.“ Man hat früher dabei an Nienstedten gedacht, allein die Aufschrift des Briefes, worin Graf Claus und Herzog Gerhard den Einwohnern diese Uebertragung kund thun, weiset die Lage unzweifelhaft nach: „Dit is de bref der Huldeginge der Nygenstat unde des kerspeldes geleghen in der Kremper Marsch“ (S. H. L. Urk. S. II, 364). Die Gegend ist die, wo jetzt die sogenannten Wildnisse bei Glückstadt liegen.