Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/042

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Hiobs-Capellen, von welchen später Nachrichten erfolgen werden. An solchen Stiftungen stand ein eigener Geistlicher, der auch Capellan genannt wurde. — In Schlössern und Burgen wurden Capellen eingerichtet, um etwa während einer Belagerung des Gottesdienstes nicht zu entbehren, oder der Besatzung, ohne daß sie die Burg zu verlassen brauchte, Theilnahme an der Messe zu gewähren. Von solchen Schloß-Capellen finden sich auch Beispiele z. B. zu Gottorf, Flensburg u. s. w. 1440 stiftete Herzog Adolph eine Vicarie „to vnfem Altare oppe dem berge to Vlensborg in de Ere der reinen Königinnen Juncvrouven Marien, Sunte Andreas des hilligen Apostels vnd aller Tristenen Zelen“, desgleichen „to vnsem Altare vppe Gottorpe in de ere sunte Jurjens vnd sunte Mauricii und siner Selschop vnd aller cristenen Zelen“[1].

Nun noch andere Fälle. Was die Fürsten thaten, ahmten die Edelleute nach. Daß sie auf ihren Höfen Capellen eingerichtet hätten, finden wir hier zu Lande eigentlich nicht: Der Adel hatte manchmal hier nicht Burgen, wie in andern Ländern; alsdann war der vollständige Edelhof von der Hufe anfangs wenig verschieden. Die großen Höfe sind in mehreren Gegenden des Landes erst nach der Reformationszeit entstanden; in Wagrien besonders waren jedoch einzelne schon in älterer Zeit da, und zwar mit Thürmen und Zinnen. Aber es geschah wohl, daß die Edelleute wenigstens in der Nähe für sich und ihre Leute eine Capelle haben wollten, und aus solchen Capellen sind ohne Zweifel einige der jetzigen Pfarrkirchen entstanden. So mag z. B. Hohenstein in Wagrien anfangs eine solche Capelle für Farve gewesen sein, welches ein alter Sitz der Pogwischen war. Häufiger aber war der Fall, und mußte es sein in unserm Lande, wo zur Zeit, als das Christenthum Eingang gefunden hatte, der Stand der Bauern noch viel galt, daß von der Pfarrkirche entlegene Dorfschaften und Höfe Capellen einrichteten, die mit der Zeit zu Pfarrkirchen erhoben wurden, und dies ist der Ursprung der allermeisten Landkirchen, wenigstens im Schleswigschen, wo es sich nachweisen läßt, daß vielfältig das geschah, wovon die Nordischen Kirchenrechte reden, daß man „Bequemlichkeitskirchen“ errichtete[2]. Wie solches in entfernteren Dorfschaften geschah, so auch in städtischen


  1. Staphorst Hamburg. Kirchengesch. Bd. I.
  2. Westphalen mon. ined. IV. 1957 ff.