Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/049
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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namentlich waren viele Kirchen eigentlich nur Capellen, die eine Parochie hatten, capellae parochialis, welcher Ausdruck auch einige Male vorkommt und das Verhältniß kurz bezeichnet. So heißt Kahlebye in Angeln 1326 ecclesia beatae Mariae virginis, als Bischof Johann mit derselben, die durch den Tod des bisherigen Priesters Ansgar vacant geworden war, den Priester Hinrich belehnte[1], 1360 dahingegen capella beatae Mariae virginis in Kalebuy, als Bischof Nicolaus seinem Capellan, dem Priester Otto Johannes, der schon 1357 von ihm mit dieser Capelle war belehnt worden, aber dieselbe wegen einer Summe, die er der päpstlichen Kammer schuldig gewesen, resignirt hatte, dieselbe nach erlangter päpstlicher Dispensation bestätigte[2]. Derselbe Otto Johannes aber, damals auch Canonicus zu Schleswig, nennt sich 1388, 23. Januar pastor parochialis capellae in Calebuy, als er an diesem Tage im hohen Chor zu Schleswig die Kirche in die Hände des Bischofs Johann resignirte, und der Propst des Johannis-Klosters Johann Radike dieselbe übernahm, nachdem 1389 das gedachte Kloster das Patronatrecht in Kalebye erhalten hatte.
So wechselt oft der Name Capelle und Kirche, und man weiß dann nicht mit Gewißheit, wofür man ein kirchliches Gebäude an sehen soll. Für die Kirchen Schleswigschen Stifts haben wir übrigens in dieser Beziehung Hinweisungen vermittelst der beiden vorhandenen Register über das bischöfliche Cathedraticum von circa 1463 und 1523, in welchen Registern die Hauptkirchen jede zu 24 Schilling, andere, die auch völlige Pfarrkirchen gewesen zu sein scheinen, zu 12 Schilling, die Capellen aber zu 6 Schilling angesetzt sind.
Die bei weitem zahlreichste Classe der Geistlichen machten wenigstens in den späteren Zeiten die Vicare aus. Es ist schon erwähnt, daß anfänglich wohl dieser Name den Stellvertreter des Pfarrherrn bezeichnete, der nachher Capellan hieß. In besonderem Sinne aber hießen Vicare die Stellvertreter der höheren an Stiftskirchen angestellten Geistlichen, als diese sich der Verwaltung der ihnen obliegenden Verrichtungen entzogen, worüber bei den Domcapiteln schon Nachricht ertheilt ist, wie z. B. in Schleswig 16 solcher Vicare, nämlich 12 Priester, 2 Diaconen und 2 Subdiaconen gehalten