Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/063

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Verwaltung übergab er, da er in den letzten Jahren vom Schlagfluß gelähmt war, seinem Freunde, dem Prior Eppo. Nachdem Vicelin zu Neumünster 1154 gestorben und begraben war, hörte die Verbindung mit Oldenburg auf, so gern der folgende Bischof Gerold deren Fortdauer auch gewünscht hätte, und das Chorherrenstift kehrte unter Hamburg-Bremen zurück, nur ward verfügt, es solle dem Oldenburger Bisthum hülfreiche Hand leisten mit Priestern, Kirchengeräthen u. s. w., was denn auch anfangs geschah. Doch hörte allgemach die Thätigkeit des Stifts für die Mission unter den Slaven auf, und man beschränkte sich darauf, den Gottesdienst in der Stiftskirche abzuwarten, die zu den Zeiten des auf Eppo folgenden Propsten Herrmann zu Stande kam. Man nahm auch Nonnen in das Kloster auf; davon findet sich ein Beispiel 1245, wo die Gebrüder von Enendorf dem Stift eine Schenkung für die Aufnahme ihrer Schwester Reinoldis in dasselbe machten. Diese Einrichtung aber gereichte bald zum Anstoß, und Graf Adolph, der in den Franciscaner-Orden getreten war, ruhte nicht, ehe er das Kloster von den Weibern gesäubert und dieselben weit weg geschickt hatte. Ein Hospital lag neben dem Kloster, und desselben wird bereits 1256 erwähnt. Einer der Chorherren, der davon den Namen Hospitalarius führte, hatte die Aufsicht über dasselbe. Die Strenge der Lebensart der Stiftsherren ließ allmählig nach, und es scheinen Gelüste der Absonderung vom gemeinsamen Leben erwacht zu sein. Bei einer Visitation, die der Erzbischof 1286 anstellen ließ, ward eingeschärft, daß ohne Erlaubniß des Propsten keiner der Chorherren allein essen solle, sondern alle sich im Refectorium oder Speisesaal einzufinden hätten; daß Niemand sich weder bei Tage noch bei Nacht dem Gottesdienste entziehen solle; daß zur rechten Zeit das Kloster geöffnet und geschlossen werden möge, und anderes mehr. Man wird dabei an dasjenige erinnert, wodurch in den Capiteln allmählig die Auflösung des canonischen Lebens erfolgte. — Obgleich das Stift viele Zehnten, Landgüter und die Gerichtsbarkeit über einen Theil derselben, Mühlen u. s. w. erwarb, so hören wir doch fast fortwährend Klage über Mangel und Dürftigkeit. Die Brandschäden, welche das Kloster erlitt, setzten es freilich zurück, Kriegsüberzüge verheerten auch die Besitzungen desselben, sowie manche Gewaltthat verübt ward, auch kamen durch wiederholte Fluthen die Besitzthümer in der Marsch herunter: ganz besonders aber scheint doch die Lage und die dadurch