Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/067

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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die Kirchenjuraten zu ernennen, Altäre, Capellen und Vicarien an der Kirche zu stiften, auch Opfergelder zum Besten der Kirche einzuheben. 1338 und 1350 erlangten die Chorherren etwas günstigere Bedingungen von den Erzbischöfen. 1345 aber kam es zu schlimmen Auftritten: die Erbitterung war hoch gestiegen. Geistliche und weltliche Personen in Kiel griffen bewaffnet das Pfarrhaus an, wo der Bordesholmer Stiftsherr Hinrich Mangold als Pfarrherr wohnte, warfen ihn mit seinen Leuten hinaus, spolirten seine Sachen und hielten das Pfarrhaus mehrere Tage besetzt. Als mehrere der Chorherren nach Kiel kamen, wurden dieselben auf dem Kirchhofe angegriffen, geschlagen, verwundet. Darüber ward denn freilich der Kirchhof vom Erzbischof für entweiht erklärt, und die Thäter kamen in den Bann. Die Chorherren gaben indessen selbst nach solchen offenbaren Zeichen des höchsten Widerwillens gegen sie von Seiten der Kieler den Plan nicht auf, in Kiel womöglich ihren Wohnsitz aufzuschlagen. 1360 traten sie einen Schritt näher. Sie bewirkten die erzbischöfliche Genehmigung zur Versetzung des Stifts nach Kiel. Man wandte sich sogar an den Papst, erlangte 1364 die Erlaubniß des Grafen Adolph; doch nahm derselbe diese wenige Wochen nachher zurück, und wir erfahren nun in den nächsten Jahren nichts weiter vom Verlauf der Sache. 1374 waren noch Feindseligkeiten: man schloß das Holstenthor vor dem Propsten, der in die Stadt hinein wollte. 1375 aber heißt es, das aus päpstlicher Gnade den Stiftsherren verliehene Kloster existire bereits. Es ist ein Notariats-Instrument darüber aufgenommen, daß der Prior und einige Canonici des Augustiner-Ordens in Bardesholm, sonst in Neumünster, jetzt in Kiel einerseits, und der größte Theil des Raths zu Kiel andrerseits am 4. April 1375 beisammen gewesen, erstere verlangt hätten, man möge sie in ihr Kloster zu Kiel einziehen lassen, letztere aber nach gepflogener Berathung gesagt, sie hätten die Sache dem apostolischen Stuhl durch Appellation unterworfen; darauf erstere wieder, die oftgenannten Herren in Bardesholm sonst in Neumünster, nun aber und immer in Kiel (nunc autem et semper in Kyl): sie fragten nicht nach dieser oder keiner Appellation, sondern ob man ja oder nein sage, daß sie in Kiel residiren sollten. Die Rathmänner berathen wieder und erklären den Herren, sie wollten ihre Appellation verfolgen und hätten auf die Fragen und das Verlangen nach jenem Kloster in Kiel nichts zu antworten. Damit wenden die Bürgermeister