Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/103
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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nur zwei oder drei Nonnen mehr übrig, und die andern, wie es heißt, den Weg alles Fleisches gegangen. Der Klagen aber waren viele. Es ward behauptet, die Mönche hätten Schifferfrauen, wenn deren Männer auf Reisen gewesen, in Mönchstracht verkleidet zu sich ins Kloster gelassen. Ueberdies trachteten die Mönche den Frauen und Töchtern in der Stadt nach, und die Erbitterung der Bürgerschaft scheint groß gewesen zu sein. Schon der 1231 verstorbene Bischof Berthold war vergeblich bemüht gewesen, durch häufige Visitationen des Klosters dem Unwesen zu steuern; seinem Nachfolger Johann war dies ebenso wenig gelungen, und erst zu den Zeiten des Bischofs Albert ward die durchgreifende Maßregel der Entfernung der Mönche ergriffen. Selbst der Abt des Klosters Johann suchte und erlangte beim Papst die Erlaubniß zur Verlegung, und mit Genehmigung des Grafen Adolphs IV. ward nun in dem von ihm tauschweise abgetretenen Dorfe Cismar 1238 der Bau eines neuen Klosters vorgenommen. Allein die Mönche verweigerten es, das neue Kloster zu beziehen. 1245 im Januar waren sie noch in Lübeck, damals ward aber der schon früher gegebene Befehl zum Abzug erneuert, und es wird diesem Befehl denn auch noch im Laufe des Jahres Folge geleistet sein, denn wenigstens im Mai 1246 finden wir das Johanniskloster in Lübeck mit Nonnen Cistercienser-Ordens besetzt. 1245 war auch durch eine Commission eine Theilung der Güter zwischen den Mönchen und diesem Nonnenconvent bestimmt worden, wonach letzterer blos den Meierhof Falkenhusen und was die Mönche in der Stadt besessen, erhalten, die Stadt dagegen 100 Mark dem Kloster in Cismar bezahlen sollte. So ungern die Mönche abgezogen waren, so sehr sehnten sie sich zurück nach Lübeck und machten selbst Versuche zur Rückkehr. Sie wollten nach Aegypten zurück (in Egyptum redire volebant), heißt es in einem Document. Der Erzbischof von Bremen mußte durch Androhung des Bannes gegen Eindringlinge und Belästiger die Nonnen schützen. Noch 1249 war Streit, und die Nonnen waren genöthigt, wegen der ihnen überlassenen Grundstücke und Einkünfte in den drei nächsten Jahren jährlich 100 Mark an die Mönche zu Cismar nachzuzahlen.
1250 erlangten die letzteren es, daß der Papst befahl, es solle noch eine Revision des ganzen Processes vorgenommen werden. Das Erkenntniß fiel aber im Oktober 1251 dahin aus, daß ihnen ein ewiges Stillschweigen über diese Sache auferlegt wurde. Dennoch