Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/139

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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bekkina Adelheid gab dem Kieler Heiligengeisthause den Kaufpreis ihres Hauses und sollte dafür jährlich eine Mark empfangen. Der Vorsteher des Heiligengeisthauses, Bruder Andreas, sollte ihr innerhalb des Hofes jener Stiftung eine kleine Wohnung einrichten; wollte sie wegziehen, so sollte sie diese Geldhebung und was sie erworben behalten, nach ihrem Tode aber die Rente an das Heiligengeisthaus fallen. Noch einmal wird der Alheddis bekkina erwähnt, und sie wird dieselbe sein, die anderswo[1] Alheidis conversa heißt, welche beim Heiligengeisthause vor dem Thore wohnte. Ein gewisser Johannes Pitit gab seiner Tochter Elisabeth, die eine Bickina war, den sechsten Theil seines Hauses und seines Erbguts. Es kommt ein Hinrich, Sohn einer Beguine, vor (Hinricus filius bekkine). Als zusammenlebend finden wir Beguinen in Lübeck und Hamburg, wo mehrere Beguinenhäuser waren, Convente genannt. Man zählte zu Lübeck fünf solcher Convente für Beguinen oder Baguten (bagutae), wie sie auch hießen: Cranen-Convent (conventus Cranonis), 1317 vom Bischof bestätigt, Crusen-Convent (conventus Crispi) von Johann Kruse, der 1260 lebte, gestiftet, S. Aegidien-Convent bei der Kirche dieses Namens, schon 1301 bestehend, S. Johannis-Convent beim Johannis-Kloster, schon 1270 vorhanden, S. Catharinen-Convent bei dem Catharinen-Kloster wenigstens schon 1312. Diese Convente erhielten sich noch lange nach der Reformation als Anstalten, worin eine Anzahl Frauenzimmer unter einer Meisterin beisammenlebten, freie Wohnung, Feuerung, Licht und Wäsche hatten, besondere Kammern, aber auch eine gemeinschaftliche große Stube oder ein Refectorium, worin noch zum Theil Altäre, Bilder, Rauchfässer und sonstige Dinge aufbehalten waren, die auf die alten gottesdienstlichen Uebungen hindeuteten.


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IX.

Kirchliche Wohlthätigkeitsanstalten, sogenannte geistliche Häuser.

Das Christenthum hat von jeher überall, wo es sich Bahn brach, durch Werke der Barmherzigkeit sich zu bethätigen gestrebt,


  1. Westphalen mon. ined. III, 638 not.