Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/180
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 1. Band | 3. Band | 4. Band | |
2. Band | Inhalt des 2. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [179] |
Nächste Seite>>> [181] |
korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Christoph und Christian, sowie ihrer Eltern und Anverwandten Seelenheil im Auge hatte, wobei Bischof Helrich 40 Tage Ablaß für alle diejenigen ertheilte, welche bei den mit dieser Schenkung gestifteten Messen sich einfinden und 3 Vater Unser und 3 Ave Maria mit Andacht sprechen würden. König Friedrich I. verlieh diese 1100 Mark, welche seine Mutter dem Kaland geschenkt hatte, 1529 dem Hospital zu Husum, und entließ die Kalandsbrüder aller dafür übernommenen Verpflichtungen. Der Kaland wird somit in gedachtem Jahre seine Endschaft erreicht haben.
9. Daß außer zu Husum auch noch zu Apenrade, Tondern und Hadersleben Kalandsbrüderschaften bestanden, erwähnt Westphalen beiläufig[1], giebt aber nichts Näheres über dieselben an; doch wird die Angabe gewiß auf Nachrichten beruhen, die er darüber gehabt hat. Was insbesondere Hadersleben betrifft, so ist in Betracht zu ziehen, daß bei der dortigen Collegiat-Kirche viele Geistliche angestellt waren, die sicher auch nach dem Beispiele anderer Oerter in eine genauere Verbindung getreten sein werden, der wohl auch die Geistlichen der Umgegend sich anschlossen.
XI.
Das Schulwesen.
Erst um die Mitte des zwölften Säculums tritt in unseren Gegenden der Sinn für Wissenschaft mehr hervor, und es steht das mit dem Umschwunge aller Verhältnisse zu jener Zeit in Verbindung und Zusammenhang. Was jenes Zeitalter aber an Wissenschaft besaß, war eigentlich ausschließliches Eigenthum der Geistlichkeit. Die meisten Geistlichen waren bis dahin Ausländer gewesen, und für die Bildung von Eingeborenen war noch wenig geschehen. Dies Wenige beschränkte sich fast auf die Schulen, die mit den Capiteln der bischöflichen und Collegiat-Kirchen verbunden waren, und es wird
- ↑ Mon III, praef. 113.