Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/182
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bedarf es eines reichhaltigen Urkundenstoffes. Ein solches urkundliches Material liegt uns freilich in wünschenswerther Fülle und Vollständigkeit nicht vor, aber das vorhandene möchte doch genügen, um diese mittelalterlichen Verhältnisse in ihren Hauptmomenten an's Licht zu stellen, und das bezügliche Material wird wohl künftighin durch fleißiges Ausbeuten unserer Stadt- und Kirchenarchive sich noch etwas mehren und vervollständigen.
Das deutsche Unterrichtswesen wurzelte zuerst, wie bekannt, in der Karolingischen Epoche; die ältesten Schulen in Deutschland wurden nach den Verordnungen Karls des Großen[1] eingerichtet. Und das Mainzer Concil vom Jahre 813 erließ bereits die Vorschrift[2], daß der Pfarrer die Kinder seiner Gemeinde zum mindesten das Glaubensbekenntniß und das Gebet des Herrn, wenn nicht in lateinischer, so doch in der Landessprache, lehren solle. Hierin lag schon ein Keim zur Errichtung von Pfarrschulen, wenn auch die Kathedral- und Klosterschulen die frühesten sind. Ein größeres und wohlausgerüstetes deutsches Kloster pflegte zwei Schulen zu haben, nämlich die eigentliche Klosterschule für diejenigen, welche sich dem geistlichen Stande widmeten, im Innern des Klosters, daher schola intraria genannt, und die andere im Vorhofe, die schola exterior, für die Laien[3]. Seit dem achten Jahrhundert war die Domschule zu Freising so berühmt, daß mehrere Könige dort ihre Jugendbildung erhalten haben: Ludwig der Deutsche, Ludwig das Kind und Heinrich II. In Augsburg hatte ebenfalls die Domschule im neunten Jahrhundert, in Regensburg die Klosterschule zu S. Emmeran seit der Zeit Karls des Großen schon einen sehr großen Ruf. In Magdeburg war bei dem alten Moritzkloster eine berühmte Schule, welche seit der Errichtung des Erzstiftes die Domschule wurde. Auf dieser Schule ist der Geschichtschreiber Ditmar von Merseburg gebildet worden. Und in die Schule der Franciscaner zu Magdeburg ging Luther als vierzehnjähriger Knabe.
Die Domschule in Hamburg[4] ist von Ansgar, der zum Erzbischof