Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/199

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Die ausdrückliche Bedingung, daß der zu ernennende Schulmeister kein Priester sein soll, stimmt ganz überein mit der für die Kieler Stadtschule getroffenen Bestimmung, daß er „ad sacros ordines“ nicht gebunden sein solle. Es ist darin die herrschende Zeitrichtung unverkennbar, welche die gebildeteren Bürgerschaften dahin drängte, die städtische Schule nicht mehr dem ausschließlichen Monopol der Geistlichkeit und unbeschränkter Herrschaft des Clerus anheimzugeben.

Wie in Kiel und in Rendsburg, so bestand auch unzweifelhaft in Flensburg schon im vierzehnten Jahrhundert eine lateinische Stadtschule, und im funfzehnten findet sich dort ein nach derzeitiger Art völlig eingerichtetes Schulwesen. Im Jahre 1432 wurde daselbst die Gilde des heiligen Leichnams zur Schülergilde gemacht, und hierbei ist die Rede davon, daß bei Leichenbegängnissen der Mitglieder der Gilde der Schulmeister mit seinen Schülern kommen solle und der Priester mit der Procession[1]. Von 1487 an kennen wir auch urkundlich die Namen einer ganzen Reihe von Fleusburgischen Schulrectoren, wie z. B. in gedachtem Jahre „Nicolaus Tome Rector scholarum pro tempore“, 1502 „Thomas Jacobi Rector scholarum Sancte Marie tunc temporis“, 1506 „Johannes Bossen Collaborator Scholae“, 1507 „Laurentius Rector Scholarum Scholae Sancti Nicolai pro tempore“, 1509 „Johannes Petri Rector Scholarum“, 1511 „Dominus Nicolaus Johannis Scholasticorum Rector“. Man ersieht daraus, daß die Marienkirche sowohl wie die Nicolaikirche schon vor dem Ende des Mittelalters ihre Rectorschule hatte, und so hat es auch, was urkundlich sicher ist, die Reformation dort vorgefunden. Die Zustände waren hier ohne Zweifel wesentlich dieselben wie namentlich in Rendsburg.

Aber wir glauben weiter gehen zu können, indem wir uns zu der Ansicht und Ueberzeugung bekennen, daß eine jede unserer Städte, auch die weniger volkreichen mit einbegriffen, eine Kirchenschule hatte, aber eine solche war in der Regel nur eine sogenannte deutsche Schreibschule. Solche städtische Parochialschule, welche ein Annex der Parochialkirche war und vom Pfarrer beaufsichtigt ward, fand sich namentlich da, wo weder eine Stifts- oder wirksame Klosterschule,


  1. Cläden, Monum. S. 674.