Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/201

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Um für eine richtige Auffassung und Beurtheilung dieser Verhältnisse am Schlusse des Mittelalters im Allgemeinen den rechten Standpunkt zu gewinnen, möchte es rathsam sein, noch in dieser Hinsicht einen flüchtigen Blick auf Lübeck und Hamburg zu werfen. Was zuvörderst Lübeck angeht, so hat man früher irrthümlich behauptet, daß an den beiden Mönchsklöstern daselbst, dem 1225 gegründeten Franciscanerkloster zu St. Catharinen, und dem Dominicanerkloster zur Burg, das im Jahre 1227 entstand, öffentliche Schulen bestanden hätten. Diese Behauptung ist neuerdings widerlegt[1]. Das Domstift hielt in der katholischen Zeit mit größtem Nachdrucke auf das Recht, solche Schulen nicht zu gestatten. Aber bereits im dreizehnten Jahrhundert wurden überhaupt in den größeren deutschen Städten von dem Scholasticus der Stiftsschule besondere Anstalten gegründet, jedoch als Institute des geistlichen Hauptstifts und in beständiger Abhängigkeit von demselben, um die jüngeren und ungebildeten Schüler im Lesen und Schreiben zu unterrichten, also deutsche Lese- und Schreibschulen. Nachdem in Lübeck die städtische Jacobischule errichtet war, welche keine bloße Lese- und Schreibschule sein sollte, wurden bald nach dem Ableben des Bischofs Burchard von Serken im Jahre 1317, mit dem die Stadt so viele heftige Streitigkeiten gehabt hatte, die vier Lese- und Schreibschulen gestiftet, welche die Kirchenreformation daselbst noch als die einzigen privilegirten Volksschulen vorfand. Es fehlen darüber, obgleich Lübeck seine mittelalterlichen Urkunden im Ganzen so gut bewahrt hat, alle urkundliche Nachrichten. Die älteste dieser vier deutschen Schreibschulen war ohne Zweifel die im Marienkirchspiel und die anderen im Jacobi-, Petri- und Aegidien-Kirchspiel nach ihr eingerichtet; aber es waren diese Schulen weder an, noch von den Stadtkirchen gegründet, sondern rein städtische Anstalten. Sie standen jedoch unter Aufsicht des Scholasticus und hatten ihm eine Abgabe zu entrichten. Die Lehrer an ihnen wurden dem Scholasticus vom Rathe präsentirt, der die Wahl zu bestätigen oder zu verwerfen hatte, und Letzteres geschah manchmal. Daneben gab es aber, da die Bürger mit dem Schulregiment der stolzen Stiftsherren nicht zufrieden waren, nicht selten heimliche Schulen; wobei die Mönche wohl Vorschub leisteten. Daraus entstanden abermals zu Anfange


  1. Grautoff S. 16-17. S. 5, 22.