Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/291

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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sich auf die Administration bezog, und die Stationskirche, die man sich nicht recht hat erklären können, wäre diejenige, wo der Vorsteher des Viertels, der Quartenarius, wie er genannt wird, seinen Sitz hatte. Inwiefern auf die geistliche Jurisdiction diese Viertelsabtheilung Bezug hatte oder nicht, läßt sich nicht so leicht bestimmen, da in dieser Hinsicht es überhaupt nicht klar vorliegt, wie es damit stand. Den Klöstern zu Segeberg, Preetz und Reinfeld waren wenigstens Archidiaconatsrechte eingeräumt. Von ersterem waren abhängig außer der Kirche zu Segeberg die zu Leetzen, Warder, Prohnstorf und Gnissau, welche dem letzten Viertel oder der vierten Quart zugezählt sind; von Preetz: Barkau, Elmschenhagen, Schönkirchen, Propsteierhagen und Schönberg; von Reinfeld: Zarpen[1]. Von einer Vertheilung der Kirchen unter die Prälaten des Domcapitels, wie dies in anderen Bisthümern der Fall zu sein pflegte, findet sich nach den vorliegenden Nachrichten nichts. Wir halten uns also an die Abtheilung nach Vierteln oder Quarten, und wollen mit demjenigen den Anfang machen, in dessen Umkreis die Stadt Lübeck selbst belegen war, von der es sich gebührt, hinsichtlich ihrer kirchlichen Einrichtungen zuvörderst nähere Nachricht zu ertheilen.

Noch ehe der Bischofssitz um 1163 von Oldenburg nach Lübeck verlegt ward, müssen bereits hier die kirchlichen Einrichtungen eine feste Gestaltung gehabt haben, da die Stadt in einem sehr schnellen Aufblühen begriffen war[2], und eben dies die Veranlassung dazu gab, das Bisthum dahin zu verlegen. Es mußte doch wenigstens für Ein Gotteshaus Sorge getragen sein. Mittelst einer Urkunde[3]


  1. Vgl. Kuß, Die Archidiaconate in Holstein zur kathol. Zeit, in Falck's Archiv I, besonders S. 110-115.
  2. Ueber die ältere Geschichte Lübecks ist schon Bd. I, S. 197 das Nothwendigste beigebracht.
  3. Es ist die erste Urkunde im Lüb. Urkundenbuche. In unserm ersten Bande S. 205 findet sich ein übler Schreibfehler, wo gesagt wird, es falle dies etwas später als 1140: anstatt „später“ ist zu lesen „früher“.