Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/295

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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von 1137 sagt[1], Siegeberg genannt, eine Feste angelegt hatte, wurde zur Erbauung einer Kirche am Fuße des Berges geschritten zur Ehre Gottes und der Jungfrau Maria und des heiligen Evangelisten Johannes. Die Kirche und das dabei angelegte Kloster kamen 1137 zu Stande, gingen freilich sehr bald in Flammen auf, aber schon 1139 ward wieder eine Kirche erbaut, zunächst für das Kloster und den städtischen Ort, der sich am Fuße des Berges bildete. Das Kloster hatte eine Zeitlang seinen Sitz in Högelsdorf, wie vorhin an seinem Orte erwähnt ist, ward jedoch 1155 vollständig wieder nach der Segeberger Kirche hin verlegt, die zugleich Kloster- und Pfarrkirche war. Sehr wichtig ist hier die oben angeführte Urkunde König Conrad's III. vom 5. Januar 1139. Es wird darin zuvörderst die im Bau begriffene Kirche zu Segeberg ebenfalls dem ehrwürdigen Vicelin übertragen, mitsammt allen ihren Besitzungen, die einzeln genannt sind. Die Urkunde bezeichnet die Kirche als: „ecclesiam inchoatam in gente Slauorum, in pago Dargune, iuxta montem, qui antiquitus Alberch, sed a modernis Sigeberch nuncupatus est“. Und es wird dabei die Fortführung des Kirchenbaues zum Behuf des Klosters dem Vicelin ausdrücklich aufgegeben. Aus einem Berichte von 1450[2] ersieht man, daß einer der Klosterbrüder Pfarrer, ein anderer Capellan war. Schon 1138 vernehmen wir von einem suburbium (das ist die Stadt oder der Flecken vor der Burg) und von den umliegenden Gegenden, in welchen Sachsen wohnten[3], also bereits vor der Eroberung Wagriens. Aber wir haben uns daran zu erinnern, daß dieser Strich als eine Mark (limes Saxonicus) Reichs-Domaine war, später als Lehn an die Grafen kam und nun den Holsten-Sachsen, die sich hier angesiedelt hatten, zu ihrem Antheile gelassen wurde. Daher hier der frühere Anbau als in anderen Gegenden. Doch war viel wüstes Land nach Osten hin, die Segeberger Haide und der noch ziemlich spät genannte große Urwald.

Was uns aber hier noch besonders angeht, ist die neue Richtung, welche für unsere Gegenden die Kreuzzüge mit dem Ende des zwölften


  1. Die genaue Angabe des Grundbesitzes in dem Diplom möchte noch eine nähere Untersuchung wünschenswerth machen; es gehört dazu aber sehr specielle Ortskenntniß.
  2. Staatsbürg. Magaz. vom J. 1836, S. 406.
  3. Helmold. c. 55.