Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/146
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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geholt. Dieser gab die Ermahnung[1], in die bösen und schwierigen Zeiten sich zu schicken, das Kloster nicht zu verlassen, in der Hoffnung, daß ein allgemeines Concil die alten Zustände wieder herstellen werde. Es müsse freilich dem landesherrlichen Befehl gehorcht werden, die Messe zu ändern, „jedoch sei sie, wo möglich, nach altem Ritus privatim bei verschlossenen Thüren zu halten, und das Venerabile an einem geheimen Orte aufzubewahren. Dürfe man nicht öffentlich mehr zu den Heiligen und für die Verstorbenen beten, so müsse es von Jedem geheim geschehen. Dürfe man in der Mönchskutte nicht außerhalb des Klosters gehen, so könne es in weltlichen Kleidern geschehen. Wollte die Regierung die Mönchskleidung ganz abschaffen, so müsse man es durch Bitten und Geschenke abzuwenden suchen, aber wenn das nichts helfe, in Hoffnung auf bessere Zeiten nachgeben. Der Propst müsse vor allen Dingen verhüten, daß ein Lutheraner als Lehrer im Kloster angestellt werde, denn dann sei es um das Kloster geschehen, und jede Hoffnung auf Erhaltung der Religion verschwunden. Gehe es nicht anders, so müsse man einen gelehrten, frommen Mann katholischen Glaubens anstellen, der etwas aus der Schrift vorlesen könne, um dadurch dem größeren Uebel vorzubeugen, daß ein „Factiosus“ angestellt werde. Junge Leute möge man lieber nicht ins Kloster anfnehmen, damit der von dem Könige geforderte Eid unnöthig werde“. -
Der Propst Nicolans Olde ließ übrigens die Zucht im Kloster sehr verfallen, und hatte selbst ein verdächtiges Verhältniß mit der Matersch des Nonnenklosters zn Neumünster, die 1560 ein „junges Mensch“ genannt wird. Als 1561 Herzog Hans zu einer Reformation in Bordesholm Schritte that und verlangte, man solle den Magister Erasmus Heinsen in das Kloster aufnehmen, damit er Sonntags in der Kirche predige, und in der Woche den alten und jungen Herren den Katechismus erkläre, lehnte der gedachte Propst dies bittend ab: es bedürfe, da es keine Kirchspielskirche sei, eines besonderen Predigers nicht, für die Katechismus-Erklärung sei im vorigen Sommer schon ein guter gelehrter Magister angenommen, und es werde den Klosterherren „toll“ anstehen, diesem guten alten Manne den Abschied zu geben; Alles gehe im Kloster ordentlich
- ↑ Diplom. Bordisholm. Urk. 434 bei Westphalen. Mon. In. T. II, p.530 ff. - Lau, Reformationsgesch. S. 435.