Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/158
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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während für die übrigen Geistlichen, die an einer Kirche etwa angestellt waren, dieser Titel Pastor noch nicht zugestanden wurde, was erst in weit späterer Zeit geschehen ist, wovon an seinem Orte die Rede sein wird; die Benennung der Vicare ging mit ihrem Amte selbst ein. War ein zweiter und dritter Prediger an einer Kirche erforderlich, so bot sich hier der alte Name Capellan dar, Sacellanus schrieben sich auch Einige. Sonst erlosch das mehr untergeordnete Verhältniß, in welchem eine Anzahl kleinerer Kirchen bisher als Capellen gestanden hatten, nur bei ganz wenigen, namentlich in Dithmarschen, blieben noch einige darauf hinweisende Spuren, wie z. B. zu Schlichting, von wo noch bis jetzt, da kein eigener Kirchhof vorhanden, die Leichen nach Henstedt gebracht werden müssen. Sonst wurden in der Regel nun, bloß mit Ausnahme einiger städtischen Nebenkirchen, alle Kirchen, und somit auch die Kirchherren derselben, als einander gleichstehend betrachtet, nur daß anfänglich ein gewisser Vorrang der Städte sich bemerklich machte, der seinen natürlichen Grund darin hatte, daß in den Städten meistens zuerst die Reformation vollzogen worden war, und man hier die ausgezeichneteren Männer haben konnte, während man bei den Landkirchen sich anfänglich behelfen mußte.
Die Kirchenordnung erwähnt, daß es Pfarrkirchen gebe, dazu nicht soviel Volks oder so viele Einkünfte, daß eine jede Kirche ihre Kirchendiener ernähren könne, daher es verursacht sey, daß oft ein Kirchherr mehreren Kirchen mit großer Arbeit und wenigem Einkommen dienen müsse. Es solle hinführe kein Kirchherr mehr Kirchen haben, als er bequem mit dem Worte und den Sacramenten versehen und mit seinem Küster die Leute den Catechismus lehren könne; darum solle der Bischof solche kleine Kirchen zusammenlegen und daraus Eine machen. Das Verhältniß, worauf hier Bezug genommen wird, fand sich besonders häufig im Königreiche, und es sind diese Bestimmungen aus der Dänischen Kirchenordnung in die Schleswig-Holsteinische übergegangen, indem sie allerdings auch im Schleswigischen zur Anwendung kommen konnten, wo viele kleine Kirchspiele waren, während Holstein von jeher meistens große Kirchspiele gehabt hat. Doch finden sich wenige Beispiele, wo zwei kleine Kirchspiele zu Einem zusammengelegt wurden, wie z. E. mit Berndorf und Klipplev geschah; häufiger richtete man es so ein, daß zwei Kirchen gemeinschaftlich einen Prediger erhielten, ein Verhältniß, das noch fortdauert, im