Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/179

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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werden, nämlich von Weihnachten bis Lichtmesse das Grates nunc omnes im deutschen Gesange, ebenso von Ostern bis Pfingsten das Victime Paschali, und in den Pfingsten das Veni sancte Spiritus. Nun wandte sich der Geistliche wieder zur Gemeinde und verlas in deutscher Sprache das Evangelium, jedoch anfangend mit den lateinischen Worten: Haec sequentia verba etc., und sang wiederum zum Altare gewandt das Credo in unum Deum. Nachdem so die Meßfeier beendigt war, folgte die Predigt, und nach dem Schlusse der Predigt die Abendmahlsfeier. Solche solenne Meßfeier ist einen längeren Zeitraum hindurch in Uebung geblieben, wurde aber allmälig, wie der Verfasser unserer Reformationsgeschichte[1] sich wörtlich ausspricht: „immer mehr abgekürzt und beschnitten, bis als deren kümmerlicher Ueberrest und Verstümmelung unser gegenwärtiger kahler, nackter, zum Theil bedeutungsloser Altardienst übrig geblieben ist, der wenig Ähnlichkeit mehr mit der früheren erhebenden Feier am Altare hat.“

Was den Altar als solchen anlangt, so hatte man in unserer lutherischen Kirche überall nicht allein den Hauptaltar gelassen, sondern auch seinen hergebrachten Schmuck mit der Altartafel, die noch in vielen Kirchen unseres Landes aus katholischer Zeit herrührt; wovon bereits in unserm vorigen Bande die Rede gewesen ist. Allein vielfach hat man auch in den letzten Jahrhunderten neue Altartafeln aufgerichtet, meistens geschmückt mit Gemälden, welche die Einsetzung des Abendmahls, die Kreuzigung oder die Auferstehung darzustellen pflegen. In dieser Beziehung fand auch die Frömmigkeit und Freigebigkeit Gelegenheit, sich zu bethätigen, so wie an demjenigen, was sonst zum Schmucke des Altars dienen konnte, als Decken, Leuchter, Kannen, Kelche u. dgl. Manche dieser Gaben sind für die spätere Generation und zunächst für die betreffende Gemeinde historische Denkmale.

Einen wesentlichen Haupttheil unseres ordentlichen Gottesdienstes bildete seit der Reformation die Predigt, welche selbst zu ihrer Ausbreitung so mächtig gewirkt hatte. In dem betreffenden Capitel der Kirchenordnung wird die Bedeutung der Predigt in der Überschrift folgendermaßen erklärt: „Van der Predinge des Evangelii, welcker nicht anders ys, wen de rechte ware denst des


  1. Lau, S. H. Reformationsgesch. S. 458 ff.