Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/212

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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einzumischen, seinem Statthalter Befehl gegeben, die Prediger im Königlichen Gebiete davon abzuhalten. Da die Kurfürsten die Sache allein an die Herzöge hätten gelangen lassen, ginge sie ihn nichts an. Die Herzöge hätten besser gethan, sich auf ihn gar nicht zu berufen. Das Werk wäre ihm sehr bedenklich, er habe in seinem Lande alle gefährlichen öffentlichen und Privat-Disputationen gänzlich einzustellen geboten, um die unruhigen und ehrgeizigen Köpfe unter den Theologen dadurch zurückzuhalten. Man könne ihn desfalls keiner Absonderung beschuldigen, weil er in seinem Lande reine Lehre und Eintracht hätte. Die Herzöge möchten ihre Resolution ohne Rücksicht auf den König abgeben. — Es kann hier gleich erwähnt werden, daß König Friederich II., als das Concordienbuch endlich wirklich erschienen war, unterm 24. Juli 1580 von Antvortskov aus eine sehr strenge Verordnung dawider erließ[1]. Es wäre, heißt es darin, dem Könige ein Exemplar des Buches opus concordiae genannt, zugekommen. Weil in demselben eine Lehre sich finden solle, die ihm und seinen Kirchen fremd und ungewöhnlich, so daß leicht die Einigkeit, welche hier sey, könne dadurch gestört werden, so sollte in jedem Stift den Buchführern angedeutet werden, keine Concordienbücher einzuführen oder zu verkaufen bei Androhung, daß sie ihre Wohnstätte sollten verbrochen haben und ohne alle Gnade am Leben gestraft werden. Allen Predigern und Vorstehern der Schulen im Stift sollte geschrieben werden, daß sie dieses Buch nicht sollten bei sich finden lassen bei Verlust ihres Amts und Strafe dazu ohne alle Gnade, als solche, die der Obrigkeit Befehle nicht in Acht genommen. Sähen die, welche darüber halten sollten, damit durch die Finger, so sollten auch sie abgesetzt und andere verordnet werden, die bessere Aufsicht führten und des Königs Willen thäten, denn er wolle rechte Lehre und Einigkeit im Reiche halten[2]. Diese scharfe Verordnung geht freilich nur das Königreich an, allein daß auch im Königlichen Antheil der Herzogthümer das Concordienbuch nicht wird geduldet worden sein, ist leicht zu ermessen, da der Landesherr entschieden gegen dasselbe war. Er soll ein ihm zugekommenes Exemplar


  1. Sie steht in dänischer Sprache und in deutscher Uebersetzung im 2. St. der Dänisch. Bibl. S. 113—117.
  2. Der Befehl ist wahrscheinlich an die Stiftsamtmänner gerichtet, vielleicht auch an die Bischöfe.