Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/012

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Selbst in Bezug auf Friedrichsstadt bemerken wir beiläufig, daß die katholischen Parochialgerechtsame sich nicht über die Stadt hinaus erstreckten. Die lutherische Kirche daselbst wurde 1644 zu bauen angefangen, und 1649 fand die Einweihung statt, doch schon 1672 wurde ein großer Neubau erforderlich, und während desselben hatten die Remonstranten ihre Kirche den Lutheranern zum Mitgebrauche eingeräumt.

Die Streithändel unter den Geistlichen waren fortwährend häufig, und sehr viel Persönliches mischte sich ein. So kam der Pastor zu Hadersleben Peter Sinknecht (ein Lübecker von Geburt, seit 1613 in Hadersleben angestellt) 1635 wegen abweichender Lehren in Untersuchung. Sein Ankläger war der Propst und Hofprediger M. Johannes Schröder. Die vorgebrachten Beschuldigungen wurden hauptsächlich darauf gerichtet, es habe Sinknecht sich gegen die akademischen Grade und Würden erklärt unter Berufung auf den Ausspruch Christi Matth. 23: „Ihr sollt euch nicht Meister nennen lassen“; wobei zu bemerken ist, daß er selber nicht die Magisterwürde hatte, wohl aber der Propst. Ferner, er gebrauche das weigelianische Wort „Gelassenheit“ zu häufig in seinen Predigten, dringe auf den täglichen inneren Seelen-Sabbath und verkleinere damit die Heiligung des äußerlichen Sabbaths, brauche zu viele Allegorien und wunderliche Gleichnisse in seinen Predigten, tadle die Art, wie die Brautleute getraut würden, läugne die Auferstehung des Leibes, der in der Erde Staub und Asche werde (welche Anschuldigung jedoch als unerwiesen beurtheilt ward), tadle die Lesung der heidnischen Schriftsteller in den Schulen und die Sprachen, um derentwillen sie getrieben würden, weil sie für den Prediger nicht nothwendig wären. Dazu komme, daß er sich geweigert habe, vor dem Consistorio zu erscheinen, und daß er die Einwohner der Stadt auf seine Seite ziehe, die sich über die anderen Prediger beschwerten. Es wurde darauf eine Synode nach Rendsburg ausgeschrieben unter dem Vorsitze des Königlichen Statthalters Christian v. Pentz, vor welcher am 17. März 1635 Sinknecht erscheinen sollte. Er legte aber vorher sein Amt nieder, dennoch wurde er für unwürdig erklärt, jemals wieder die Kanzel zu betreten; wobei Dr. Hunnius in Lübeck thätig war, an welchen Sinknecht auch sein Glaubensbekenntniß einsandte, das jedoch keine Beachtung fand. Sinknecht verfaßte nun eine Vertheidigungsschrift und wandte sich um Gutachten in seiner Sache an den