Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/072

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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und diese wurden mit der Augsburgischen Confession verglichen. In dieser Klasse wurden zugleich allerlei lateinische Reden verfaßt. Der Unterricht im Hebräischen war ganz ausgeschlossen. Geographie und Geschichte wurde sehr wenig getrieben. Die Beschäftigung mit der lateinischen und griechischen Sprache war die Hauptsache. Die fähigeren Schüler mußten immer Lateinisch sprechen, und wenn ein Schüler seinen Lehrern oder Mitschülern etwas zu sagen hatte und sich nicht Lateinisch ausdrücken konnte, so mußte er erst um Erlaubniß bitten, sie in seiner Muttersprache anreden zn dürfen. Es gab selbst für den Gebrauch der Muttersprache in der Schule zweierlei Zeichen, die man notas sermonis oder vernaculae linguae nannte, und die man von den Aufsehern bekam und nach genauen Vorschriften Abends für je einen Pfennig einzulösen hatte. Die Einrichtung der sechs Classen ist im ersten Theil der Schrift des Rectors Sperling ausführlich behandelt, und am Schlusse derselben wird ein Verzeichnis der Schriftsteller gegeben, wie auch der Gegenstände, die bis dahin in der Schule vorgenommen wurden. Zwei Mal im Jahre, zu Ostern und Michaelis, wurden examina gehalten in Gegenwart des Propsten, der Stadtprediger und zweier Rathsherren, und dabei erfolgten die Versetzungen.

Die Schuldisciplin war strenge und im Einzelnen ganz genau normirt. Der Bakel und die Ruthe spielten dabei eine Hauptrolle. Aus den Schülern jeder Classe war eine dreifache Art von Aufsehern bestellt: Decurionen, Notatoren und Coricäen, welche das Aufsagen des Gelernten leiteten, jede Uebertretung der Schulgesetze bewachten und das Benehmen der Mitschüler außerhalb der Schule beaufsichtigten. Sie mußten über alle Zuwiderhandlungen ein Register führen und dem Rector einreichen. Einige reichere Schüler hatten ältere Commilitonen zu Hauslehrern, um die Aufsicht zu führen und den Privatfleiß zu leiten; eine solche Hauslehrerstelle durfte aber nicht ohne Zustimmung des Rectors übernommen oder niedergelegt werden. Die Schüler waren zur größten Ehrerbietigkeit gegen die Lehrer verpflichtet, und diese benutzten ärmere Schüler als Aufwärter. Sämmtliche Schüler mußten stets dem öffentlichen Gottesdienste beiwohnen, indem sie auf dem Chore jeder Kirche erschienen, um den Gesang zu leiten, und immer unter der Aufsicht eines Lehrers standen. In der Kirche wie in der Schule saßen übrigens die Schüler mit bedecktem Haupte.