Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/129

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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gestorbenen Vater Christian gefolgt war, als Propst der Pastor zu Barmstedt und gräflicher Hofprediger berufen und den 25. November introducirt, Johann Lassenius, der aber 1676 nach Kopenhagen ging. Zu seiner Zeit wurde 1670 ein zweiter Prediger zu Barmstedt berufen, und dabei zugleich verfügt, daß die beiden Prediger einander gleichgestellt sein sollten, so daß einer vor dem andern keinen Vorzug weiter habe, als den ihm das Alter oder das Prädicat eines gräflichen Hofpredigers geben würde. Demnach waren hier also von Anfang an wirkliche Compastoren. Wie es nach Lassenius' Abzuge mit der geistlichen Aufsicht verhalten worden, das ist wiederum ungewiß; aber 1686 wurde der Münsterdorfische Propst Andreas Schwesinger v. Cronhelm auch zum Propsten der Grafschaft Ranzau ernannt und den 30. August auf dem gräflichen Herrenhofe Ranzau eingeführt. Nach dessen Tode 1695 ernannte der Graf Detlev den Pastor an der Michaelis-Kirche zu Hamburg Johann Winkler zu seinem Beichtvater, und übertrug ihm zugleich die Propstei seiner Grafschaft. Als er 1701 Senior zu Hamburg wurde, legte er die Propstei Ranzau nieder, und hier war nun bis 1710 kein Propst. Der Pastor Johann Berens zu Barmstedt war senior constitutus. Dessen Nachfolger im Pastorat zu Barmstedt Matthias Schreiber, welcher jedoch nur bis 1712 hier blieb, war Propst, und ebenso dessen Nachfolger Franz Johann Müller, der bis 1738 lebte. Bei der Wahl desselben, welcher erst von 1702 an zu Elmshorn stand und dorthin auch 1726 wieder zurückging, erhob sich der berüchtigte Elmshorner Priesterkrieg.

Die Grafschaft Ranzau nahm der König 1726 durch Annection an sich, und stützte sich dabei auf einen Vertrag des Grafen vom 10. August 1669, worin dem Könige von Dänemark die Grafschaft und die Herrschaft Breitenburg auf den Fall geschenkt ward, daß der Graf ohne männliche Erben verstürbe.[1] Die Annection des Königs erfolgte bekanntlich nach dem blutigen Bruderzwiste und den tragischen Vorgängen zu Ranzau. Mit der Schwester der Grafen, vermählten Gräfin von Castell, schloß der König einen Vergleich, worin ihr die Herrschaft Breitenburg und die Holsteinischen


  1. Der Vertrag mit der Kaiserlichen Bestätigung von 1671 ist mitgetheilt in Lünig, Specilegium seculare, I, S. 856.