Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/177

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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die freilich etwas unbestimmt ausfielen. Schwartz gab auch ein Gutachten ab, wie zu erwarten war, gegen die Spener'sche Meinung, nahm also Wildhagen in Schutz. Darüber gerieth er aber in Streit mit dem Hofprediger Franz Julius Lütkens in Kopenhagen, der in einem Briefe sich beifällig für Sibbern geäußert hatte, und mit Muhlius, welcher 1708 eine besondere Schrift deshalb gegen ihn herausgab. Mit der Beantwortung und Widerlegung war Schwartz beschäftigt, als der Tod ihn den 6. Januar 1709 in einem Alter von fast 77 Jahren abrief. Die Schrift, die er zum Theil auf seinem Sterbebette dictirt hatte, erschien erst, nachdem er schon in das Jenseits hinübergegangen war, wo, wie er behauptet hatte, ein wesentlicher und wirklicher Unterschied von dem hier im Glauben geführten Leben sein solle. Die Frage selbst aber beschäftigte noch eine Zeitlang die streitenden Theologen, bis sie durch andere Fragen verdrängt ward. Es war die letzte Streitfrage, welche der vorhin erwähnte Dr. Johann Friedrich Mayer, vormals zu Hamburg, nachher in Greifswalde vornahm, als er schon dem Tode nahe war. Er litt an der Brustwassersucht und hatte sich wegen der Kur nach Stettin bringen lassen. Hier unterhielt er sich gern mit seinem Arzte über theologische Materien. Als dieser die Frage aufwarf, worin denn wohl die Seligkeit der Gläubigen in jenem Leben bestehen werde, richtete Mayer in seinem Stuhl sich auf und hob an: „Das will ich Ihm sagen“, erstickte aber in demselben Augenblick an der Wassersucht den 30. März 1712.

Auf Schwartz folgte in der Generalsuperintendentur Theodor Dassau oder Dassovius 1709, bisheriger Professor der Theologie und der morgenländischen Sprachen, auch Pastor zu St. Nicolai in Kiel. Schon dort hatte er über die Frage wegen der Seligkeit der Gläubigen mit Muhlius Streit gehabt und Schwartz Beifall gegeben, wie er denn auch gleich ihm Anti-Pietist war. Indessen vergingen jetzt einige Jahre, ehe der Streit der beiden Generalsuperintendenten wieder aufgenommen ward. Dies geschah erst, als Dassovius, nachdem der König den Herzoglichen Antheil von Schleswig eingenommen, auch über diesen Landestheil die geistliche Aufsicht erhalten hatte. 1713 veröffentlichte er eine lateinische Ansprache an die ihm untergebenen Pröpste und Prediger, worin er sie ermahnte, die reine Lehre auf das sorgfältigste zu bewahren,