Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/194

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Ueber diese und andere Punkte erklärten sie sich befriedigend. Dennoch waren die Bedingungen bei ihrer Zulassung, welche am 8. October 1736 zu Schleswig unterschrieben wurden, wie vorhin bemerkt, nicht wenig beschränkend. Dieser Beschränkungen suchten sie in der Folge entledigt zu werden, nachdem die Niederlassung bei Oldesloe schon geschehen war, und die bezügliche Verhandlung gab den Anlaß zu ihrer Auswanderung. Sie hielten namentlich darum an, mit dem förmlichen Huldigungseide verschont zu werden, und baten, statt dessen nur einen Handschlag leisten zu dürfen. Sie suchten ferner um Aufhebung des Verbots, Genossen fremder Gemeinden bei sich zum Abendmahle zuzulassen, ferner um Befreiung von der Aufsicht des Unterconsistoriums in Segeberg, um Gestattung eines Brudergerichts unter sich, um Erlaubniß zur ungehinderten Verbindung mit Zinzendorf und mit der Gemeinde zu Herrnhut, und anderes mehr. Würde ihnen dies nicht bewilligt, so bleibe ihnen nichts übrig, als um die Freiheit zur Auswanderung zu bitten, das „Flebile beneficium emigrationis“, wie sie sich ausdrückten.

Aus den Acten ist zu ersehen, daß sie hin und wieder, namentlich in Wilster schon 1739 und 1740 besondere Verbindungen angeknüpft hatten, und daß es darüber zu Unruhen dort gekommen war. Der Generalsuperintendent Conradi hatte sich dabei der Gemeinde angenommen, tadelte aber die Eingabe, welche sie gemacht hatten vom 4. Mai 1741, und die er als von Zinzendorf verfaßt bezeichnete. Waiblinger läßt ihm in seiner Antwort wegen der von ihm bewiesenen Güte volle Gerechtigkeit und Anerkennung widerfahren. Aber unter der Gemeinde selbst waren Spaltungen ausgebrochen, die ihre Sache schädigten. Da die verlangten Punkte nicht bewilligt wurden, entschlossen sie sich zur Auswanderung, obgleich Einige sich dagegen erklärten. Sie erhielten noch Dilation bis Johannis 1741, werden aber bald nachher abgezogen sein. Die beiden großen Gebäude, welche sie bei Oldesloe hatten aufführen lassen, standen eine Zeitlang leer und unbenutzt, bis sie verkauft wurden.

Bereits vor ihrem Abzuge erklärten die Mährischen Brüder sich bestimmter in einem Schreiben an den Königlichen Hofprediger Bluhme, warum sie bei einer Beobachtung der sechs Punkte, welche sie anfangs unterschrieben hätten, nicht im Lande bleiben könnten.