Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/250
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Christian V. unter Empfehlung des Bischofs von Münster, und das Gesuch wurde durch Resolution vom 9. Mai 1678 ihnen gewährt. Nach diesem Privilegium hatte die Kirche die Qualität eines öffentlichen Gebäudes, allein sie durfte so wenig wie die geistlichen Gebäude der übrigen fremden Confessionsverwandten in Altona einen Thurm haben. Dennoch begann die Gemeinde 1722 einen Thurm auf ihre Kirche zu setzen, was ihnen indessen durch die Staatsregierung nicht verstattet ward.
An dieser Kirche sollten immer zwei Prediger stehen und diese in Altona wohnen. Die Kirche wurde 1718 in der von uns oben erwähnten Feuersbrunst in Asche gelegt, doch schon im Jahre 1715 neu erbaut in italienischem Stil mit drei Altären und dem heiligen Joseph geweiht. Die Gemeinde ist zum Theil in Altona wohnhaft und zum Theil in Hamburg, wo zugleich eine römisch-kaiserliche Gesandtschaftscapelle bestand. Die Leichen wurden aber zu Altona begraben. Unter den Altonaischen und Hamburgischen Katholiken gab es ehedem viele und ärgerliche Streitigkeiten, denen König Christian VI. durch eine Verordnung vom 17. December 1736 ein Ende zu machen suchte, indem bestimmt ward, daß beide Theile in Ansehung der Kirchengüter gleiche Gerechtsame haben und aus jedem Theile zwei Provisoren für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Kirchengüter erwählt werden sollten. Aber der Friede war damit noch nicht hergestellt, der Streit dauerte vielmehr über das Inventar von den Kirchengütern, besonders über die Kirchencapitalien, nebst den über Einnahme und Ausgabe geführten Rechnungen, gleich wie über die im Hause der Patern bewahrten kirchlichen Ornamente und Mobilien noch länger fort. Die Streitsache kam wieder vor den König, welcher am 17. Februar 1738 einen Ausspruch that. Damit war jedoch die Ruhe noch immer nicht bewirkt. Der Altonaer Magistrat bestrebte sich vergeblich, einen Vergleich zu Stande zu bringen, bis derselbe über verschiedene Streitpunkte endlich am 22. Juli 1743 ein Erkenntniß fällte, welches der König unterm 13. September desselben Jahres bestätigte.[1]
An der vereinigten Altonaisch-Hamburgischen katholischen Gemeinde dienten vier Geistliche, von denen zwei in der Kirche zu
- ↑ Die Königliche Confirmation ist vollständig mitgetheilt in Bolten's hist. Kirchennachr. I, S. 382 ff.