Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/254

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  3. Band
4. Band  |  Inhalt des 4. Bandes
<<<Vorherige Seite
[253]
Nächste Seite>>>
[255]
SH-Kirchengeschichte-4.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.

Mecheln sind übrigens wegen ihrer dortigen Ländereien unter die Hauptparticipanten zu rechnen, und sie hatten auf der Insel ein großes Gebäude, das Herrenhaus genannt, worin der Staller wohnte, und auch die patres für ihren Gottesdienst die Capelle hatten. Der Gottesdienst ward in Holländischer Sprache gehalten. Die Capelle im Herrenhause stand mit ihrem Geistlichen unter dem Erzbischof zu Cöln.[1] Der Mitglieder der Parthei der Jansenisten waren übrigens vor ein paar Decennien nur 35, wie denn auch in Holland selbst die Zahl der Jansenisten so abgenommen hat, daß sie kaum 5000 in 27 Gemeinden beträgt.[2]

III. Für die Anhänger der griechischen Kirche giebt es jetzt in den Herzogthümern zwar keine kirchlichen Einrichtungen, aber die Privilegien der Stadt Altona haben ihrer namentlich Erwähnung gethan, und mehrere andere Städte sind ganz allgemein zur freien Religionsübung berechtigt. In der Stadt Kiel bildete sich seit der Regierung des Herzogs Karl Friederich eine kleine Gemeinde dieser Kirche, und zu ihrem Gottesdienste war eine Capelle auf dem Schlosse eingerichtet. Sie genoß auch vollkommene Religionsfreiheit, so daß ihre Geistlichen alle Ministerialakte zu verrichten befugt waren und auch eine Schule hielten. Ihre Leichen wurden auf einem lutherischen Kirchhofe begraben. Die Clerisei bestand aus einem Geistlichen und drei Sängern. Die griechische Capelle befand sich nach Verträgen mit Rußland, welche auch zur Wiederherstellung eines griechischen Gottesdienstes berechtigten, in Abhängigkeit von der russisch-kaiserlichen Gesandtschaft in Kopenhagen, und wurde als zu derselben gehörig betrachtet. Dieselbe hatte die Clerisei zu bestellen und zu besolden. Die Gemeinde wurde in den Verträgen mit der russischen Krone von der dänischen Staatsregierung anerkannt 1773.[3]

IV. Die Menoniten, welche nur in Altona und Friedrichstadt Gemeinden und kirchliche Einrichtungen haben, deren aber manche in der Landschaft Elderstedt und in dem Amte Schwabstedt sich niederließen und Duldung fanden, in dem benachbarten Friedrichstadt aber den Gottesdienst besuchten. In Eiderstedt hatten sie


  1. Jensen, Kirchl. Statistik, S. 15.
  2. Th. Fliedner, Collectenreise nach Holland und England, II, S. 567.
  3. Matthiä, Kirchenverfassung in den Herzogthümern, S. 312 ff.