Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/340
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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geistliches Ministerium und halten einen Kaland, der im Jahre 1800 eine verbesserte Einrichtung erhielt. Der Propst Meyer seit 1774, Pastor zu Vollerwiek, wurde 1780 nach Garding versetzt, starb aber schon im folgenden Jahre. Darauf wurde Georg Friedrich Tusch gewählt, Pastor zu Cotzenbüll, der bis 1792 lebte. Diesem folgten: Thomas Dallwitz, gestorben den 12. November 1794, Pastor zu Welt; Adolph Heinrich Strodtmann zu St. Peter, der 1796 nach Hadersleben ging; Marcus Detlef Voß, gestorben den 14. August 1815, Pastor zu Garding; Johann Siegfried Dierksen, Pastor zu Poppenbüll und seit 1817 Pastor zu Tating, von 1817—1825 da er nach Zarpen abging; Joachim Jacob Edlefsen, Pastor zu Oldensworth, vom 9. Mai 1825—1834, da er Pastor zu Satrup wurde; Johann Andreas Hansen, Pastor zu Tating, vom 29. October 1834—1838, da er nach Sörup kam, und Friedrich Feddersen, Pastor zu Garding, der zum Propsten erwählt ward am 10. December 1838. Im Jahre 1785 wurde das alte Kirchengebäude zu Oldensworth abgebrochen und ein neues, geräumiges aufgeführt. 1823 mußte zum Neubau der Kirche der kleinen, in den Sanddünen belegenen Gemeinde Ording collectirt werden.
11. Fehmern blieb in seiner bisherigen Verfassung, und die kirchliche Aufsicht verblieb den jedesmaligen Hauptpastoren zu Burg als Pröpsten. Es waren folgende: Konrad Friedrich Stresow, seit 1760, gestorben als Jubiläus am 17. December 1788; Hans Thomsen von 1789—1811, da er in den Ruhestand trat, gestorben den 4. Februar 1812; Johann Heinrich Hammer von 1812—1823, da er nach Steinbek kam; Johann Christoph Niese, der den 4. August 1827 starb; Peter Claussen seit dem 25. Juni 1828.
12. Unter der unmittelbaren Aufsicht des Generalsuperintendenten, ohne den Propsteien zugetheilt zu sein, blieb eine Anzahl Kirchen in verschiedenen Theilen des Herzogthums Schleswig.
In Holstein traten, wie oben bereits erwähnt worden, sehr durchgreifende Veränderungen ein in Ansehung des Kirchenregimentes. Hier bestanden anfangs noch:
A. Unter dem Königlichen Generalsuperintendenten die Propsteien Münsterdorf, Süder-Dithmarschen, Rendsburg, Segeberg, Plön, wozu noch die beiden der einseitigen Königlichen Episcopalhoheit unterworfenen Kirchen Haselau und Haseldorf kamen.