Stadtschreiber
Bediensteter einer Stadt im Mittelalter und der Frühen Neuzeit, der an der Spitze der städtischen Verwaltung stand und die eigentlichen Amtsgeschäfte führte, während der Bürgermeister regelmäßig (meist jährlich) wechselte und sein Amt ehrenamtlich ausübte. Diese "Doppelspitze" hat sich in manchen deutschen Bundesländern erhalten, wobei der Stadtdirektor bzw. Oberstadtdirektor sich aus dem Stadtschreiber entwickelt hat. Im englischsprachigen Raum haben sich bis heute die Begriffe "city clerk" bzw. "town clerk" erhalten.
Der Stadtschreiber verfasste u.a. das Ratsprotokoll und Schriftstücke aller Art. Er besaß in der Regel Lateinkenntnisse und hatte häufig ein Studium absolviert. In großen Städten standen ihm für die reine Schreibarbeit teilweise Hilfsschreiber zur Verfügung.
Oft, aber nicht immer war der Stadtschreiber auch Gerichtsschreiber beim Stadtgericht.
Daneben konnte er sein festes Gehalt durch Schreibarbeiten für Privatpersonen, aber auch für städtische Stiftungen und andere Institutionen aufbessern.