Stammbäume der Mitglieder der Französischen Colonie in Berlin/III 1885

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Stammbäume der Mitglieder der Französischen Colonie in Berlin
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Berlin Franz Colonie 1885.djvu
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Vorwort.

Der Gedanke an das nachfolgende Unternehmen ist dem Herausgeber zuerst aus der Erfahrung entstanden, dass die Mehrzahl der Familien der hiesigen französischen Colonie wenige oder sogar falsche Nachrichten von ihren Vorfahren besitzen. Der Herausgeber hatte sich ganz in derselben Lage befunden. In seiner Familie wurde angenommen, sie stamme aus Havre und hätte in Frankreich zum Adel gehört; hierzu hatte eine missverstandene Stelle in dem so verdienstlichen Buche: Memoires pour servir à l'histoire des réfugiés francais dans les États du roi, par messieurs Erman et Reclam, Veranlassung gegeben. Die Nachforschungen ergaben ein anderes Resultat. Nachdem der Herausgeber nun mit Hülfe gelehrter Gönner (erwähnt seien die Herren Con-sistorialrath A. Ebrard in Erlangen, dessen Sohn, der Stadtbibliothekar Friedrich Ebrard in Frankfurt a. M., Prediger Bossert in Nürnberg, Graf J. von Oeynhausen hier) seinen eigenen Stammbaum festgestellt, und Liebe und Interesse für solche Arbeiten gewonnen hatte, wurde in ihm die Lust rege, auch andere colonistische Stammbäume zu bearbeiten. Das dabei erzielte Material ist in dem Nachfolgenden veröffentlicht.

Die gegenwärtige Zeit scheint für die Herausgabe am passendsten zu sein. Denn in diesem. Jahre feiern die Colonien in Brandenburg - Preussen ihr 200jähriges Bestehen. Am 29. October 1685 gestattete der grosse Kurfürst durch das hochherzige Edict von Potsdam den in Frankreich als rechtlos behandelten Protestanten, sich in seinen Landen bei völliger Glaubensfreiheit ein neues Heim zu gründen. Ferner sind die Mitglieder der Colonie durch die heutige Kirchengesetzgebung und durch die Einführung der obligaten Civilstandsregister nicht mehr verpflichtet, ihre kirchlichen Handlungen in französischen Kirchen vollziehen zu lassen. Infolge dessen sind in den Kirchenbüchern der französischen Gemeinde Personen als unverheirathet aufgeführt, welche längst verheirathet sind, und Ehen als kinderlos, die vielleicht schon Nachkommen aufzuweisen haben. Die Betreffenden haben ihre Ehen in deutschen Kirchen oder gar nicht kirchlich einsegnen und ihre Kinder in deutschen Kirchen taufen lassen.

Mühsam war die Arbeit an dem vorliegenden Werke, und nie wäre dasselbe vollendet worden, wenn dem Herausgeber nicht von allen Seiten das grösste Interesse entgegengebracht worden wäre.

Grosser Dank gebührt an dieser Stelle dem hochwürdigen Consistorium der hiesigen französischen Gemeinde, welches mir gestattet hat, seine Bücher und Acten zu meinen Zwecken ungestört zu benutzen, ferner dem Herrn ancien Thime, gardien des registres der französischen Gemeinde, der mir bei Beantwortung vieler Fragen hilfreich zur Hand ging, und. endlich dem Vorstand des Vereins für die Geschichte Berlins für den in der Sitzung vom 19. März 1884 gefassten Beschluss, meine Arbeit seinen Folioschriften einzureihen.

Gern hätte der Herausgeber alles veröffentlicht, was sich bei seinen Forschungen dargeboten hatte. Doch musste er aus nahe liegenden Gründen den Kreis seiner Publication möglichst beschränken. Um diese letztere practisch brauchbar zu machen, hat er folgende Grundsätze walten lassen:

1. Es sind nur aufgenommen die Voreltern gleichen Namens der zur Zeit in Berlin lebenden Mitglieder der französischen Colonie. Es fehlen daher auch bei den aufgeführten Familien alle Mitglieder, welche, ohne Nachkommen zu hinterlassen, verstorben sind, ferner alle weiblichen Mitglieder, welche sich an einen Nichtcolonisten verheirathet haben.

2. Diejenigen, welche durch die Verheirathung mit einer Colonistin in die Colonie aufgenommen wurden, sind bei der Familie aufgeführt, welcher dieEhefrau angehört.

3. Bei den Ehefrauen der Colonisten sind, wenn sie schon der Colonie angehört hatten, die Vornamen, der Geburts- und Sterbetag angegeben, auch ist der Vatersname gesperrt gedruckt. Stammten sie dagegen nicht aus colonistischen Familien, ist nur ihr Vatersname genannt.

4. Ist den angegebenen Daten ein Ort nicht beigefügt, so ist jedesmal „Berlin" zu ergänzen.

5. Von den gebrauchten Abkürzungen seien hier besondere erwähnt folgende:

Es heisst:

* geboren,
† gestorben,
f. femme, Ehefrau, Gemahlin,
m. mari. Ehemann, Gemahl

6. Die Taufnamen einer Person sind nicht, wie das die Franzosen zu thun pflegen, durch Bindestriche verbunden, weil dies in. der hiesigen französischen Colonie nie gebräuchlich gewesen ist.

7. Die Stammbäume sind nicht alphabetisch geordnet. Es verbot sich dies aus verschiedenen Gründen. Am Schluss des Werkes wird ein genaues Register diesen scheinbaren Uebelstand beseitigen.