Stiftung Stoye/Band 41/009
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I. Einleitung Als sich Wilhelm Ruhland entschloss, das Manuskript für das Altenburger Häuserbuch zu verfassen, verschaffte er sich einen Überblick, welche Häuserbücher bereits erschienen waren. Er kam zu der Auffassung, dass das Münchener Häuserbuch1 das übersichtlichste und umfangreichste Werk seiner Art war und betrachtete es deshalb als Maßstab für seine weitere Arbeit. Allerdings waren aus seiner Sicht zwei Dinge verbesserungsbedürftig: a) Die Hausbesitzerfolge hätte durchaus früher einsetzen können; b) Die Münchner Vorstädte hätten sorgfältiger bearbeitet werden müssen. Es waren nicht nur die Datenmenge, welche Ruhland veranlasste, die Vorstädte als gesonderten Teil herauszugeben, sondern auch die Quellen, welche genutzt werden konnten. Er ging allerdings bereits davon aus, dass beide Teile eine Einheit zu bilden haben, aber unabhängig voneinander genutzt werden können. Seine Hauptprinzipien (frühestmögliche Ermittlung der Hausbesitzerfolgen und vollständige Erfassung der einbezogenen Straßen, Gassen und Plätze) brachte Ruhland auch bei den Vorstädten zur Anwendung. Auch hier hat er als Beginn des Erfassungszeitraumes die jeweils ältesten Urkunden angesetzt, die die erste Bebauung eines Grundstückes in den Vorstädten nachweisen. Ruhland musste feststellen, dass die Dokumentenlage für die Vorstädte eine ganz andere war als für die Innenstadt. Während er für die Innenstadt vorwiegend die sogenannten Gotter-Bände im Thüringer Staatsarchiv Altenburg nutzen konnte, mussten für die Vorstädte andere Quellen ausgewertet werden. Nur ganz wenige Grundstücke der Vorstädte wurden 1681 von dem damaligen Altenburger Bürgermeister Friedrich Gotter († 1695) in seiner Aufstellung aller Hauseigentümer mit zum Teil wertvollen Hinweisen zu Braurecht und anderen Rechtsverhältnissen sowie einigen Signaturen zu den Kaufverträgen in den sogenannten Handelsbüchern vom damaligen Stand zurück bis in die Zeit von ca. 1520 erfasst. Für die teilweise zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erbauten Wohnstätten der Vorstädte mussten eine Reihe von anderen Quellen herangezogen werden. So konnte Ruhland z. B. auf die sog. Volkszählung 1733 (Ziel war vor allem die Ermittlung von Männern im waffenfähigen Alter) zurückgreifen (Thüringer Staatsarchiv CI. XI A 8a Nr. 4172). Weiterhin konnte er auch die in den Vorstädten 1773 eingeführten Brandkataster-Nummern nutzen. Aus diesen entstanden dann 1871 die heutigen Hausnummern, welche wir auch in beiden Teilen unseres Häuserbuches vorfinden. Außerdem konnte sich Ruhland auf die sogenannte »Meyner-Handschrift« (Thüringer Staatsarchiv AGA, C IV Loc. B 1, Nr. 3) stützen. Sie ist eine Akte über die Hausbesitzer der Vorstädte aus der Zeit etwa 1780 bis 1830 mit Hinweisen zu den Signaturen der Kaufverträge und ein beliebtes Nachschlagewerk, um schnell die Hausbesitzer der fraglichen Zeit zu ermitteln. Sie findet Anschluss an die jüngeren Bezirkslisten (1840–1871) im Stadtarchiv und in älterer Zeit an das sogenannte alte Grundbuch bis 1720, welches von Ruhland viel genutzt wurde. Er beendete die Erfassung der Hausbesitzerfolgen 1865, weil ab diesem Zeitpunkt die Altenburger Adressbücher regelmäßig erschienen, in denen auch die Eigentümer angegeben wurden. 1 Häuserbuch der Stadt München, Herausgeber: Stadtarchiv München, 5 Bde. 1958–77 9 | |
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