Stiftung Stoye/Band 42 (Genealogische Nachlässe)/299

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Stiftung Stoye/Band 42 (Genealogische Nachlässe)
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Stoye Band 42.djvu

Testament des Clemens Stoye

Morgen; item 2 Morgen Wiesenwachs und den Werder über der Fuhne gelegen, im anderen 50 Morgen, und im dritten Felde 42 Morgen, sammt Früchten und Weiden, wie es nach meinem Abschied steht und liegt, davon nichts ausgeschlossen denn ein Viertel Landes als 2 Morgen am Todtenberge, 2 Morgen bei den Tanzweiden und 2 Morgen unter dem Zeising, sammt dem Garten und der Wiese unter dem Hospitale gelegen, mit welchen Gütern ich andere Verordnung wie nachfolgend verzeichnet, gemacht und gebe diese vorbenannten Güter einem ehrbaren Rathe allhier und ihren Nachkommen um und für 2921 Gülden und 9 Gr. Kaufsumme, je 21 Gr. auf einen Gülden gerechnet. Darauf zur Bestätigung des Kaufes gedachter Rath zur Angabe 500 Gülden Heinrich Oppermanns, Secretären sel. nachgelaßner Wittwe zu Halle erlegen soll und will. Nach meinem Absterben aber sollen meine nächsten Freunde, den Hardtwigen, Eisentrauten und Stoyen jedem Geschlechte 100 und also in Summe 300 Gülden in Jahr und Tag gegeben werden. Ingleichen Simon Bauer's Wittwe 50 Gülden zu stellen damit sie mich in meinem Alter und Krankheit desto fleißiger warten soll und will, dazu ihr denn auch das Häuslein vorm Kochsthor Zeit ihres Lebens, ohne Verzinsung von einem ehrbaren Rathe vergönnt und zu gebrauchen nachgelassen werden soll. Den Nachstand die 2000 Gülden belangend die will ich hiermit zum ewigen Testament verordnet und vermacht haben, also daß von dem jährlichen Zins der 100 Gülden ein Knabe, wenn er zum Studium tüchtig und fleißig befunden erhalten soll werden. Die aber aus den vorgedachten drei Geschlechtern, wenn sie allhier zu Löbejün wohnend vorhanden, sollen vor allen Andern den ersten Vorzug haben und die 100 Gülden fordern und gebrauchen, So aber unter denselben keiner sein werde, soll anderen Bürgerkindern so sie des Studii gebrauchen und darzu tüchtig, jedem jährlich 50 Gülden auch auf sechs Jahr gefolgt werden. Würde sich aber zutragen, daß kein Stipendiat allhier vorhanden, soll solchen Zins an die Kirche und gemeiner Stadtnothdurft verbaut und angewendet werden. Ferner legiere und bescheide ich der Pfarrkirche zu Löbejün 100 Fl., welche ich allhier aufm Rathhause stehen habe, den jährlichen Zins will ich Zeit meines Lebens gebrauchen, nach meinem Absterben sollen solche 5 Gülden alle Jahre zu nothwendigen Kirchengebäuden angewendet werden. Was nun das vorhandene und ausgeschlossene Viertel Landes anlangt soll von meiner Baarschaft jährlich Pflüglohn genommen, nach meinem Tode aber derjenige, welcher die Acker bestellt, damit er denselben in gebührlicher Mistung halten könne, für seine Mühe und Unkosten, damit auch das Getreide ab- und zusammengebracht werde, das Sommergetreide behalten und die Winterfrüchte armen dürftigen Leuten zum Besten aufgeschüttet und vor der Ernte ausgeliehen werden sollen. Wenn aber dieß mein letzter Wille und Testament nicht gehalten, dieß über Zuversicht solche beschiedene legata eins oder mehr an den gehörigen Oertern nicht gegeben oder denselben entzogen und anders wohin gewendet werden, soll es die Freundschaft zu fordern und zu fechten haben. Dazu zwei von den ältesten Stoyen, so zu Löbejün wohnen, verordnet werden, welche hiermit fleißig Achtung geben, die dann vor ihre tragende Sorge den ausgezogenen Garten und die Wiese unter dem Hospital gelegen, jährlich gebrauchen, doch mit dem Vorbehalt, daß sie denselben mit gebührlicher Pflanzung bessern und nicht geringern, sowohl die Lehmwände zu verwüsten, sondern bauen und bessern sollen. Betreffende Schoß, Steuer und Frohndienste will ich zeit meines Lebens befreit sein, welches ein ehrbarer Rath geben soll, auch die Gebäude zu bessern, in Dach und Fach zu erhalten, dagegen ermelter Rath Alles was nach meinem Tode an Baarschaft, Getreide, Vieh und fahrender Habe vorhanden, ohne Jemandes Einrede behalten, damit zu thun und zu lassen haben sollen, Alles treulich und sonder Gefährte. 299

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