Stiftung Stoye/Band 47/360

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Stiftung Stoye/Band 47
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Ahnenliste Berger

Halberstad), 1469/70 verklagte vor dem Rat der Stadt Halberstadt Arnd Lode in Vormundschaft seiner Ehefrau Kyne, Tochter der verstorbenen Sophia N.N., die Halbgeschwister seiner Ehefrau, Nicolaus, Ludeke, Hinrik, Mette und Katharine Snak, die Brunsrode genannt, Kinder der Sophia N.N. aus deren Ehe mit Eggeling Brunsrode, auf Herausgabe des sechsten Teils des Nachlasses ihrer gemeinsamen Mutter, hierzu erging eine ablehnende Rechtsweisung aus Goslar (Ebel); 1487 verschrieben Heinrich Brunsrot, Scriver genannt, und seine Frau Fredeke den Testamentarien des Vikars Franz Kothe wiederkäuflich 1 Mark von Haus und Hof auf dem Breitenwege auf der Südseite zwischen Nigeland und Bode Steneken (UB Stadt Halberstadt II, Nr. 1146), 1510–23 Mitglied der Kaufleuteinnung in Halberstadt (Hinricus Schriptor de Wernigrode); 1510, 17 dritter, 1511, 14, 18, 21, 22 zweiter Bürgermeister in Halberstadt (Nebe); 1511 verschrieben er, seine Frau Odilie und seine Schwiegermutter Margarethe, Witwe des Hans Lemme, für 22 fl jährliche Zinsschuld sein Haus am Hohen Weg und das seiner Schwiegermutter am Markt gegenüber dem »logensteyne« (RKG-Akte) wegen eines von Johann Kirchner erhaltenen Darlehens; vereinbarte 1511 mit Graf Botho v. Stolberg, Henning v. Damm, Arnt Plaggemeyer u. Heinrich Türcke (alle in Braunschweig, ersterer später Bürgermeister das.) den Bau der Saigerhütte vor Wernigerode, die sie samt Hüttenhof und Graben zu Erblehn erhalten sollten; 1514 mißglückter Versuch, in Halberstadt die Klöster aufzuheben, leistete Urfehdeschwur nach Turmhaft und eine Geldbuße von 1.000 Goldgulden, 1515 Kauf der Eisenhütte Lüdershof bei Elbingerode mit Befestigungsrecht (erhielt später die niedere Gerichtsbarkeit über Lüdershof durch Graf Botho v. Stolberg, auch Erlaß des Erbenzinses und Gestattung der Anlage eines neuen Schachtes und der Verhüttung anderer Erze); 1515 ließen sich die o. g. Gesellschafter der Wernigeröder Saigerhütte »Alle möglichen Bergwerke in Wernigerödischen und Elbingerödischen leihen, auf einer alten gräflichen Hüttenstätte über der nächsten Schneidermühle hart vor der Stadt ... wollten sie schmelzen, noch eine Hütte vor der Stadt und zwei im Amte Elbingerode wollten sie in eben dem Jahre anlegen, und wohin sie der Flug ihrer Träume sonst noch verführte. Der Mitunternehmer Türcke hatte 1530 schon 6000 Gulden vorgeschoßen, er klagte über den Betrug der Gesellschafter, von denen er nie Rechnung erlangen könne. Da führte sein Sohn eigenmächtig alles, was auf der Hütte war, weg ... Damit war aber der Anstalt ihr Leben genommen, und die Besitzer um so weniger im Stande das Werk zu treiben. Bis 1536 hatten die ursprünglichen Gewerken sie inne, aber verschiedene gegen sie angebrachte Klagen bewirkten, daß Graf Botho ... sie wieder an sich nahm« (Delius); verkaufte 1523 mit den anderen Gewerken der Wernigeröder Saigerhütte 25 fl jährlichen Zins; 1523 zweiter Versuch zur Aufhebung der Klöster in Halberstadt mit einem Sturm auf das Johanniskloster, Verhaftung durch den Stiftshauptmann (der Schreiber mit der Armbrust selbst vom Pferd geschossen hatte) und die Croppenstedter Reiter, Gefangenschaft im Turm von Schloß Gröningen, Überstellung auf die Moritzburg in Halle, Haftentlassung nach Bitte der Söhne und Schwiegersöhne gegen Lösegeld, vom Leipziger Schöppenstuhl zum Aushauen mit Ruten, Gerichtsverweis und Abhauen der Schwurfinger wegen Meineids verurteilt, Umwandlung in 1.000 Goldgulden Geldstrafe durch Kardinal Albrecht, Urfehdeschwur (Verwandte klagten vor dem Reichskammer358

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