Stiftung Stoye/Band 49/012

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Stiftung Stoye/Band 49
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Häuserbuch der Stadt Teltow

man möge ihm für seine hohen finanziellen Aufwendungen, die beim Urbarmachen der Stadtwälle anfielen, das neue Land übereignen.21 Die Kammer ging auf seine Bitte ein, und so erhielt der Bürgermeister Bruno im Namen des Königs eine erb- und eigentümliche Überschreibung des sogenannten Seewalles »für seine langjährige und treue Pflichterfüllung«. Im gleichen Verfahren überschrieb man dem Kämmerer Andreas Grunenthal den vor dem Machnower Tor linksseitig gelegenen sogenannten Wallgarten. Über die Schenkung des vorher von allen Bürgern genutzten Landes an zwei Magistratspersonen murrten die Teltower, verloren sie doch so über viereinhalb Morgen Weide. Sie wagten aber nicht, offenen Protest gegen die Obrigkeit einzulegen. Das Land vom südlichen Stadtwall bot der Magistrat in Erbpacht an, jedoch fanden sich zunächst keine Interessenten. Viele Jahre später pachteten einige Bürger Stücke von diesem Teil des Walles, der sich in der Verlängerung ihrer Gärten befand. Im Jahr 1788 erwarb der Ratszimmermeister Peter Eichelkraut von der Kämmerei den größten Teil der südlichen Wallfläche in Erbpacht. Der östliche Wall zwischen dem Berliner Tor und dem Schönower See wurde »Kurzer Wall« genannt. Diesen Teil zog der Erb- und Lehnrichter von Teltow, Hans Otto von Willmersdorff, an sich. Außer dem adeligen Lehnrichter mussten alle Eigentümer von ehemaligen Wallstücken einen so genannten Wallkanon22 an die Stadtkämmerei entrichten. Anfänglich nahm die Kämmerei nur 1 Reichstaler und 4 Groschen ein. Dieser Betrag resultierte aus dem jährlichen Zins der Wallstücke des Bürgermeisters Bruno und des Stadtkämmerers Andreas Grunenthal. Im weiteren Verlauf wurden die Wallflächen immer weiter an neue Eigentümer in Pacht veräußert und auch parzelliert. Das betraf auch den »Kurzen Wall«, der beim Verkauf des Rittergutes an Teltower Bürger kam. Um das Jahr 1884 erhöhten sich die Einnahmen aus den Zinsen der verpachteten Wallflächen auf 6 Reichstaler und 12 Groschen.23 Der Wallzins wurde erst im Jahr 1906 abgeschafft und die Flächen gingen endgültig in das Eigentum der Pächter über. Die ehemaligen Wallflächen wurden fast vollständig in den Grundakten erfasst. Nach dem Erwerb der Wallstücke durch die Teltower Bürger tauchten sie Ende des 18. Jahrhunderts bei den Stadtgrundstücken als Zubehör auf. Im Gegensatz zur Rekonstruktion der Wallflächen besteht über den genauen Verlauf der Wallgräben noch keine endgültige Übersicht. Das betrifft einerseits den nördlichen Verlauf vor dem Machnower Tor am so genannten Seewall. Detaillierte Pläne wie auch Karten vom westlichen Stadtgebiet aus der Zeit vor 1816 wurden bisher nicht gefunden. Ein Situationsplan aus dem Jahr 1818 zeigt einen Graben links vor dem Machnower Tor.24 Er verlief vor dem sogenannten Wallgarten vom Süden bis zur Machnower Straße und schwenkte dann nach links. Dass sich dieser Graben in früherer Zeit (vor 1736) in gerader Richtung am Seewall entlang weiter bis hin zum Schönower See erstreckte, kann nicht nachgewiesen werden, ist jedoch zu vermuten. Dafür spricht auch der Standort der Brücke vor dem Machnower Tor, von der in mehreren Quellen berichtet wird. Diese Brücke über die Machnower Straße muss sich an der schon beschriebenen Stelle befunden haben, wo der Wallgraben vom Süden her an die Straße stieß.25 In einem späteren Gemarkungsplan 21 22 23 24 25

Ebenda: Peschel unterstellte seinem Vorgänger eine gefälschte Darstellung und Rechnungslegung und versuchte 1747 den Weiterverkauf der »Wallcampe« des Bruno und Grunenthal zu verhindern, jedoch ohne Erfolg. Kanon: Pacht, Erbzins. Johann Daniel Richter, Finanzbeschreibung der Mittelmark-Brandenburgischen Mediat Stadt Teltow. Frankfurt und Leipzig 1785, S. 58. BLHA, Rep. 2A I Hb, Nr. 1814/1. Ebenda: Situationsplan aus dem Jahr 1818.

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