Stiftung Stoye/Band 50/203
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Schneider Gottfried Schneider Inventur, Taxation und Teilung zwischen den nachgelassenen Kindern 1. und 2. Ehe. Stadtgerichte Leisnig Band 9, Seite 243, Nr. [1701] 07.11.1701. Des Ratsverwandten Gottfried Schneider Eheweib, Frau Christina geborene Schulzin, ist vor ungefähr 7 Wochen verstorben und kurz darauf auch Gottfried Schneider selbst. Er hinterließ zwei Töchter: Anna (Vormund Rudolph Eschke) aus erster und Maria Christina (Vormund Andreas Haupt) aus zweiter Ehe. Die Töchter und die Gerichtspersonen, der Stadtrichter Johann Lange und die Gerichtsschöppen Georg Thörmitz und Martin Gaudlitz, sowie der Stadtschreiber Johann Georg Gregorius wurden nun in des Kupferschmiedes Johann Richter Haus gebeten, um ein Inventar zu erstellen und die Teilung vorzunehmen. Dabei waren auch die Großmütter Dorothea Bienerin und Maria Richterin. Die Hinterlassenschaft Ein Wohnhaus, Wert 306 Thlr. Eine Scheune vorm Oberthor, Wert 140 Thlr. 7 Scheffel Feld auf dem Leisnig mit Korn besät. 100 Thlr. Dritt halb Scheffel ufm Heyner. 78 Thlr 18 gl. Zwey Scheffel nach Mainz (Meinitz). 45 Thlr 12 gl. Zwey Scheffel Feld nach Minkwitz. 26 Thlr 6 gl. Zwey Scheffel hintern Lichtenhayn, Wert 61 Thlr 6 gl. Dritt halb (= 2 1/2) Scheffel ufm Vogel Gesang. 68 Thlr 15 gl. Ein sogenanntes Wießgen daselbst. 35 Thlr. Ein halber Pfarrgarten. 17 Thlr 12 gl. Ein ganzer Pfarrgarten. 35 Thlr. Ein halber Pfarrgarten in der dritten Goße (Gasse). 14 Thlr Ein Viertel Mägde Wiese. 19 Thlr. Summa 944 Thaler 18 Groschen Baarschaft insgesamt 309 Taler 3 gl 9 Pfennige. Es fällt auf, dass sich in Gottfried Schneiders Nachlass ca. 20 Bücher befanden, die alle einzeln aufgeführt sind. Nota Weil bey jüngster Feuersbrunst der Tochter erster Ehe Annen ihre Geradestücke unter die jetzigen mit gekommen, haben sich Vormünder verglichen, daß dieser Annen Vormund Herr Rudolph Eschke das jenige, was mit der Frauen erster Ehe Nahmen gezeichnet hinwegnehmen, und diejenigen Stücke, so mit der Frauen Nahmen anderer Ehe gezeichnet die kleine Tochter Maria Christina behalten soll, dergestalt, dann auch dahero der Tochter erster Ehe Stücke, weil solche vormahls von der letzten schon ocparieret (?) gewesen, hier nicht wieder aufgeschrieben werden. 203 | |
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