Stiftung Stoye/Band 51/016
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Das Eidbuch der Stadt Borna 1636 –1840 Jede Änderung der üblichen »Ceremonien« wurde schriftlich festgehalten, und zeitweilig bei jedem einzelnen Bürgereintrag wiederholt. Ausdrücklich vermerkt wurde von 1706 an die erfolgte Warnung des Bewerbers vor Meineid und dessen schwerer Bestrafung – in Gerichtslatein ausführlich oder in den damals geläufigen Abkürzungen. Den wichtigsten Teil des Eidbuches nahmen die Eidesformeln für die Ratsherren, Viertelsmeister und Ausschusspersonen, Richter und Schöppen ein. Daneben aber ließ sich der Rat auch von allen anderen Personen, die irgendein bürgerliches Amt zu vertreten hatten, deren Gewerbe für die Stadt von besonderer Wichtigkeit war, die mit städtischem Grundeigentum belehnt waren oder die bei der Stadt in Lohn standen, Treue und Gehorsam schwören. Ihre Formeln mit mehr oder weniger ausführlichen »Tätigkeitsbeschreibungen« sind im Original über das gesamte Buch verteilt. In der Bearbeitung hier werden sie im Teil »Die Textdokumente des Eidbuches« aufgeführt. Soweit sie nicht Bürger unserer Stadt waren, sind ihre Namen im Anschluss an die Neubürgerliste unter »Sonstige Personen« zu finden. Es handelt sich um ca. 210 Namen, unter ihnen etliche Frohburger als Steinbrecher oder Aufseher im dortigen Steinbruch, der schon im 15. Jahrhundert der Stadt Borna gehörte. Im Kapitel »Kurzer Abriss zur Geschichte« ist über die dörflichen Untertanen, ihre Richter und Schöppen näher gehandelt. Einblick in das Alltagsleben der Stadt geben die zahlreich überlieferten Verpflichtungen der Vor- bzw. Obermeister des Zeugmacher-, Böttcher- und Schneiderhandwerks und der zu den Markttagen agierenden, jährlich wechselnden Vertreter der Bürgerschaft als Brot- und Fleischschätzer. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts wurden neben den Viertelsmeistern so genannnte Ausschusspersonen aus der Bürgerschaft bestimmt und verpflichtet. Sie hatten die Aufgabe, »sonderlich bei Anlegung der Quatember-Steuern, Einquartierung der Miliz, Ausmachung und Einteilung der Servis-Gelder und andern derley Sachen« an Ratssitzungen teilzunehmen und auf gerechte Lastenverteilung zu achten. In all diesen Namenslisten finden sich Hinweise, die auf einzelne Biografien wie auf die sozialen Verhältnisse in der Stadt ein bezeichnendes Licht werfen. Um ihren Sinnzusammenhang zu bewahren, sind in der vorliegenden Bearbeitung im Kapitel »Die Textdokumente des Eidbuches« solche Listen teilweise mit aufgeführt, zusätzlich zu den Angaben in den Personenregistern. An den »Vorhaltungen« ist ersichtlich, dass das Eidbuch noch bis etwa 1840 in Gebrauch war, weit über den letzten Bürgerrechtseintrag von 1824 hinaus. Es mag bedauert werden, dass die wichtige Gruppe der Geistlichen nicht im Eidbuch erscheint. Sie – wie auch die Amtleute und andere Vertreter der Justiz– blieben unabhängig vom städtischen Bürgerrecht. Ihren Treueeid gegenüber dem Landesherrn hatten sie ja längst an anderer Stelle geschworen. Die Auskünfte unseres Eidbuches, so vielfältig und farbig sie sein mögen, werden niemals für sich allein stehen können. Aber sie ergänzen bekanntes Wissen, zeigen durch Zuordnung von Namen und Daten neue Zusammenhänge und bieten in ihrer gedrängten Form die Möglichkeit weiterer Forschungen zur Stadtgeschichte zwischen Dreißigjährigem Krieg und langsamer Erholung der Region nach den Befreiungskriegen. Für den Benutzer der vorliegenden Übertragung ist folgendes zu bemerken: Es wurde versucht, möglichst nahe am Original zu bleiben, wenn auch die oft ganz individuelle »Rechtschreibung«, die sächsische Mundart (der Dativ ist ein Problem!) und eigenwillige bzw. fehlende Interpunktion Mühe machen. Berufe und Ortsnamen wurden in »moderner« 16 | |
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