Sudeten/Kirchenbücher/Geschichte, Begriffe
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Kirchenbücher, Matriken
Kirchenbücher, in dem überwiegend katholischen Österreich mit Böhmen und Mähren auch Matriken (matricula) benannt, dienten zu Eintragungen der durch den Pfarrer vorgenommenen kirchlichen Handlungen, das waren hauptsächlich Taufen, Trauungen und Beerdigungen. So sprechen wir von:
- Geburts- oder Taufbuch bzw. -Matrik
- Heirats- oder Traubuch bzw. -Matrik
- Sterbe-Buch bzw. -Matrik, Beerdigungen
Die Einführung von katholischen Tauf- und Ehebüchern wurde durch das Konzil zu Trient (1545-1563) im Jahr 1563 beschloßen, die Führung von Sterberegistern erst 1614.
Altmatriken
Es gibt auch s.g. Altmatriken; diese im Zusammenhang mit der Verfassung von 1861, die Religionsfreiheit garantiert hat. Sie waren für Konfessionslose bzw. Angehörige von nicht staatlich anerkannten Religionen bestimmt, weiters für Hochzeiten zwischen den Religionen, wobei niemand konvertieren mußte. In der Praxis wurden sie wenig benutzt. Geführt wurden sie von den Bezirksämtern (Bezirkshauptmannschaften), bzw. den Magistraten der Statutarstädte. Beispiel siehe Matriken für den Bezirk Falkenau.
Verfügung des Kaisers Josef II. zur Führung der Matriken
Kaiser Joseph II. verfügte am 20. Februar 1784, im Rahmen seiner zahlreichen Verwaltungsreformen, wie die Kirchenbücher in Zukunft zu führen sind; siehe: Wortlaut der Verfügung. Durch diese Verfügung wurde festgelegt, daß die Geburts-, Heirats- und Sterbebücher gesondert zu führen sind und die Form der drei Bücher wurde vorgeschrieben. Ausserdem sollten zwei Listen mit Jahresübersichten von den Pfarrern erstellt werden: die eine war für das Kreisamt zur Erfassung der Einwohner, die andere für den Konskriptionsbezirk bestimmt gewesen; diese Liste diente wahrscheinlich der Erfassung der Soldaten (konskribieren = frühere Bezeichnung: zum Kriegsdienst und Heeresdienst ausheben).
Duplikate der Matriken, Zweitschriften
wurden mit der Kirchenreform des Kaisers Joseph II. eingeführt; die Pfarrer wurden verpflichtet diese zu führen und sie lagerten bei den Vikariaten. Die meisten Duplikate beginnen mit dem Jahr 1799. Die noch erhaltenen Matriken-Duplikate befinden in den Archiven der jeweiligen Diözese.
- Die der Prager Erzdiözese lagern beim Zentralen Staatsarchiv in Prag, teilweise beim Staatlichen Gebietsarchiv Pilsen, Zweigstelle Nepomuk (der jetzigen Diözese Pilsen).
- die der Leitmeritzer Diözese im Archiv der Diözese Leitmeritz; das Verzeichnis der dort vorhandenen Duplikate kann beim Staatlichen Gebietsarchiv in Leitmeritz eingesehen werden. Bei rechtzeitiger Bestellung (ca. 2 Wochen im voraus) werden die gewünschten Duplikate ins Gebietsarchiv gebracht.
- die der Budweiser Diözese koennen beim Staatlichen Gebietsarchiv in Wittingau, Zweigstelle Neuhaus eingesehen werden.
- Das Olmützer Bischöfliche Ordinariat verordnete schon am 8.10.1671 das Führen von doppelten Matriken. Am 6.1.1690 ordnete es das Anlegen von Matriken in neuer Form an. Dadurch kann man im Staatlichen Gebietsarchiv Troppau, Zweigstelle Römerstadt-Janowitz Duplikate der Kirchenbücher schon ab Ende des 17.Jh. finden; auch lagern dort Zweitschriften aus dem benachbarten Schlesien; diese wurden schon ab Mitte des 17. Jhd. geführt.
Hausnummerierung
erfolgte durch die Anordnung während der Regierung der Kaiserin Maria Theresia (verbunden mit der ersten Volkszählung) im Jahr 1770. Seit dem Jahr 1771 beginnen die Hausnummern auch in Kirchenbüchern zu erscheinen. Jedes Haus wurde mit einer "Conskriptionsnummer" versehen (Anmerkung: Hausnummer = C.N., manchmal N.C.). Nach 1800 wurden die ursprünglichen Hausnummern oft verändert.
Plebanie
mittelalterlicher Begriff für eine katholische Pfarrei.
Pleban: (plebanus, pleb.) ist ein mittelalterlicher Begriff für einen katholischen Priester der direkt vom Bischof eingesetzt und bezahlt wurde (Weltgeistlicher, Leutpriester).
Dies im Gegensatz zu Geistlichen, die einem Kloster (Klosterbruder) oder einer Herrschaft dienten und von diesen abhängig waren.
Filialkirche, Filiale, Lokalie
von der Mutterkirche (Pfarrkirche) abhängiger Seelsorgebezirk (Tochterkirche) und zu ihr kirchenzugehörig, unter der Aufsicht des Pfarrers der Mutterkirche.
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