Tappensches Familienbuch (1889)/049
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7. Curdt.
Ehefrau: (1567) Anna Wildefür.
Nachkommen:
16. Rötger, lebte zu Hildesheim 1596, gestorben daselbst 1634 (?).
Die "Vormundere Rotker und Jobst Tappenn" klagen 1596 Jan. 23, und 1596 Jan. 30 "die Vormundere Hermann Tappens" gegen Friedrich Tappen (Nr. 6): "Ein Erbar Radt hatt angehört, was die Vormundere Hermann Tappens undt "Vollmächtiger" Jobsten und Rotker Tappens - sich erpoten und gebeten, unnd was Friedrich Tappen dagegenn eingewendet —." Es ist hiernach wohl als sicher anzunehmen, dass Rotker, Jobst und Hermann Brüder gewesen sind und zwar die beiden ersteren ältere Brüder des letzteren.
Am 12. Sept. 1627 werden für der Witwe Schwakeheine, jetzt Jürgen Kloiken Hausfrau (vergl. Nr. 25), Kinder erster Ehe (Sohn Jakob) zu Vormündern bestellt: Sylvester Tappe und Rotger Tappe. Alsdann hat am 16. Jan. 1635 die Frau Klokische in locum demortuorum dem allein übrigen Vormund ihres Sohnes Jakob Schwakeheine — Sylvester Tappen — adjungiret: — Rotker Tappen. Hieraus ergiebt sich die Nichtidentität des 1627 zum Vormund bestellten und des 1635 an seine Stelle getretenen Rötger, sowie die Wahrscheinlichkeit, dass der erstere kurz zuvor verstorben war.
Rotger Tappen wird ferner Vormund 1629 Nov. 6 zu Jobsten Syrings Kindern erster Ehe, 1630 Juni 25 zu Massen sel. Kindern, 1631 Sept. 2 zu Hansen Schmiedes Söhnlein ex priori matrimonio.
17. Justus, (Jobst, Jodokus) Ratsherr, Jurisconsultus und Advokat zu Hildesheim, (geboren um 1570 ?) lebte noch 1629, ist aber gestorben vor 1634 Juni 17.
Er ("Joist") verheiratete sich am 28. Okt. 1607 mit Ilse Benup, Tochter des Hans Benup und der Ilse geb. Kniphoff. Die Hochzeit fand in Dr. Peter Hagen's Hause statt.
Zu Michaelis 1587 ist "Jodocus Tappe Hildesianus Saxo" auf der Universität Erfurt immatrikuliert (in der "Classis prima earum personarum quae pro inscriptionis precio plus solito numerarunt").
Die von ihm bekleideten städtischen Aemter anlangend, so wird 1613 Jodocus Tappen als Träger eines solchen aufgeführt, jedoch ohne nähere Bezeichnung des Amts. Im Jahre 1624 ist Justus Tappen in den Vierundzwanzigen, 1624 wird er nochmals ohne Angabe seines Amts erwähnt, 1626, 1628 und 1629 ist er im sitzenden Rate Bruchherr.
Unterm 3. November 1626 beurkunden Justus Tappen und Heinrich Brandis — vermutlich als Kämmerer — namens des Rats der Stadt Hildesheim, dass Heinrich Moller der Stadtkämmerei an seinem Hause für 150 Gulden 9 Gulden jährlicher Rente verkauft hat.
In einem Notariats-Instrumente, betr. eine Klage Henning Brandis' gegen die Olderleute der Wandschneidergilde zu Hildesheim vom 27. Sept. 1616 kommt der "advocatus Jobst Tappen" vor als Anwalt der gedachten Olderleute. (1604 wird er, wohl irrtümlich, als Doctor bezeichnet.)
Am 16. Jan. 1611 leiht Jobst Tappen von Meister und Olderleuten der Kramergilde zu Hildesheim 1400 Thlr. Münze, zurückzuzahlen auf Ostern desselben Jahres. Bürgen: D. Bruno Spannen, Jobst Kniphoff.
1617 Aug. 12 leiht Justus Tappen aus an Zacharias Müller 100 Rthlr. in specie,