Tappensches Familienbuch (1889)/227
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Tappensches Familienbuch (1889) | |
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Unterhendelern upgemelt Pitziren und Handtzeichen (:sowoll wegen der Braut als des Brudegams:) zu mherer Zeugnus der warheit befestigt, der jeder Parth eine zur gedechtnus, und sich ferner darnach zu richten, in Bewilligung angenhomen, und darauff ihm nhamen Gottes vorttgefaren.
Geschehen ihm Jhar und Tage wie oben gemeldt.
B. Hans Kniphoff. Leffin vom Hagen. Hans Benup. Jasper von Wynthem.
m. Handt. myne Hand. Meine Handt. Myne Handt.
(L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.)
Christoffer vom Hagen. Hans Tappe. Hans Wildefür. Henningk Wildefur.
m. Handt. myne Hand. mein Handt. Mein Handt.
(L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.)
(Monogramm.)
Ludolff von Harlessen.
Mein Eigen Handt.
4.
Wullkauffzetel de Anno (15)97.
Friederich Tappen.
Ich Frederich Tappe Burger zu Hildessheim hiermit thue kuudt und bekenne, das Ich der Erbarn und Vieltugenttsamen, Frawen Adelheitt Brandes weillandt Hanss Lübbern Seligem Nachgelassenen Wittwen, Meiner freundtlichen Lieben Schwegerinnen, Ihre wulle von dem Juugstverschienen Sieben und Neunzigksten Jhars Abgekaufft habe. Alse nemblich alle Ihre witte wulle, den funften Sack Dun Therwulle wie gebreuchlieh, will und soll Ich darzusacken, fur die witte wulle habe Ich Ihr zugesagt funfzigk Margk für die dun Ther Verzigk Mgk Darkegen sie mir die wulle Reine und aufrichtigk Aussgebunden Zulieffern, und Ihn Ihr Mark Marken zu lassen zugesagt hatt, Die witte wulle gelobe Ich zu bezalen Ihn Drey Termyne, alse 1 Dritteill auff die Franchfortter Ostermess Ao. 98. woferne Mhan Aber das Geldt Alhier auff Franchfortt nicht Aufnemen kunthe, so soll es auff die Ostern Ihn Hildessheim erlegt werden. Das Ander 1/3 Theill auff Petri Pauli, das Dritte 1/3 Michaeli Ao. 98, und die dun Ther soll geliebts Gott Bezallt werden Auff Weihnachten, Aussganges dieses 98t. Jhars (Alles Ihn Hildessheim). Die wulle soll erstes Tages gesacket, wen sie gewogen zu gelde gerechnet und eine Handtschrifft darauff gegeben werden, getrewlich, Ahne List und Einiges Geferde. Urkundtlich ist diess Mein Handt. Actum Hildessheim, den 30t. Jannarij Ao. 98.
Frederich Tappe.
5.
(Eheberedung zwischen Hermann Tappen nnd Anna Wiesenhavern vom 26. Januar 1606.)
Zu wissen und kund sey Jedermenniglichen, mit diesem ofnen Brieve, dass im nahmen der heiligen und untzertheilten Dreifaltigkeit nach gnediger schikung derselben und aus Rathe Beyderseits Lieben eltern und negstverwandten Freunden, heute dato eine christliche und freundtliche Eheberedung fürgenohmen, gestifftet und vollentzogen worden, Zwischen den ernvesten, hochweisen, hochgelarten, erbarn, fürsichtigen, auch eher- und tugentsamen frawen Margareten Brandis, weilandt Haus Wiesenhauern seligen