Tappensches Familienbuch (1889)/243

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Tappensches Familienbuch (1889)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[242]
Nächste Seite>>>
[244]
Familienbuch-Tappen.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



      Damit nun obbemelto zwei Kindere Joachim Peter und Anne Clara Tappen und deren constituirte Hr. Vormünder© dieser Ablage desto baß vergewissert sein mügen, so wollen beide junge Eheleutte Denselben dafür, ausserhalb der 1000 Thlr, so Ihnen an Ihres Vattern Sehl. Hause allschon versichert, alle Ihre irdische Haab und gütere, so sie in- oder ausserhalb Hildesheimb hetten, hiemit und kraft dieses zu einem rechten und und wahren Unterpfande gesetzet haben, sich uff allen fall habende dran zu erholen, alles ganz getreulich uud ohne Gefehrde.

      Urkundlich haben Wir unser StadtSiegul wissentlich an diesen Brief hangen lassen.

      So geben ut infra.
                  Actum Hildesheimb, den 9. Julii Ao. supra (1655).
                                    Commiss. Hr. Henricus Harding. Curd Druffel.


14.

RathsPfandeBrieff
über Hinrich Jobst Tappen Brawhauss
im Fördern Brüel auf 200 Rthlr.
für
Das Riedemeisterampt.
(Vom 18. Febr. 1670.)

      Wir der Rath der Stadt Hildesheimb bekennen offenbar in diesem Brieffe, das für uns erschienen ist unser Bürger Hinrich Jobst Tappe, undt bekante, dass er an seinem Hause und Hoffe, sampt Pfannen und Brauzeuge, auch aller anderen pertinenz, Recht und gerechtigkeit, im förderen Brüel Zwischen Rittmeister Henrich Oehnssen Hoffe undt Jobst Micheels wohnunge belegen, für Zwey Hundert Reichsthaler hette verkauft Zehen Reichsthaler Jährlicher Renthe unserem Riedemeisterampte, Desselben pro tempore verordneten Vorstehern undt Ihren Successoren, oder dem getrewen halter dieses Briefes, Selbige Renthe denenselben alljährliches auf Weyhnachten würklich zu geben, Es; hetten sich aber beyde Part. Vor sich undt ihre Erben undt Successoren bey gemeltem Riedemeisterampte, auch den Besizer dieses Hauses die freye Macht Vorbehalten, Dass nach Verlauf zehen Jahre, Von nechstverflossenen Weyhnachten anzurechnen und dan fürters alle Jahr unverjähret in der wochen Michaelis Archangeli die Lose oder wiederkauff Sie einer dem andern ankündigen mögen, Undt nach beschehener solcher Losekündigunge wolte Er Hinrich Jobst Tappe oder seine Erben solten schuldig undt verpflichtet sein, in dero der Lose allernächst folgenden heiligen Weyhnachtwochen die vorgedachten Zehen Thaler Jährlicher Renthe mit Zweyhundert Reichsthalern in specie, nebenst abführunge aller etwa restirenden undt Versessener Renthen wiederumb abzulösen, undt an sich zu kaufen.

[[NE}}Undt diese Renthe und die Kauf- oder hauptsumb soll man mahnen Vor Uns, dem Rath allein, Sonst solld ieser Brief unbündig sein, Auch Uns, unser Stadtschoss undt dingPflicht hievon zu geben und zu leisten ungemindert. Und an diesem Hause hette die Kirche S. Nicolai Jezo S. Pauli, Sechzehen Pfundt 13 Schilling 4 Pfg., Die Schneidergilde in Zween Briefen Zweyhundert reinische Gülden, der Hospital in der Cramerstraessen Ein Hundert und Sechtzig Pfundt Lüttich, Die Kirche S. Andreae Vierzig Pfundt, Die Kirche S. Pauli Einhundert Gülden, Hr. Johan Maes Erben Einhundert Gülden, Die Cämerey Einhundert Gülden, Sophia Bohleken Sechshundert undt fünfzig Marien-Gülden, Hinrich Garberding Ein Tausend Mariengülden, Weiter were es nicht Verpfändet.

      Uhrkündtlich haben Wir unser Stadtlnsiegul wissentlich an diesen Brief hengen lassen. So geben den 18. Februarij, des Ein Tausend Sechs hundert undt Siebenzigsten Jahres.
                                                Commiss. Hr. Hanß Christian Dörrien,
                                                            Berend Grefen.