Taufbescheinigung
Taufbescheinigungen wurden ledig oder verwittwet abziehenden Pfarrangehörigen auf deren Wunsch hin von den Geistlichen der Taufpfarrei ausgestellt.
Sie konnten bei einer beabsichtigten Heirat den Geistlichen der Neupfarre vorgelegt werden, um dort die notwendigen Schritte einzuleiten. In der Fremdpfarre vorgelegte Taufbescheinigungen wurden meist nicht extra registriert und ohne Ordnung abgelegt.
Die im westlichen Münsterland untersuchten und erfaßten Taufbescheinigungen für die Zeit vor 1808 konnten folgende Informationen enthalten:
1. Name des ausstellenden Geistlichen und den Ausstellungsort
2. Name der getauften Person mit Angabe des Taufdatums
3. Angaben über das Kindschaftsverhältnis (ehelich/unehelich)
4. Angaben über die Eltern und Paten
Bewertung: Taufbescheinigungen reichen in Einzelfällen über den Zeitraum der erhaltenen Kirchenbücher hinaus. Sie sind nicht nur für Historiker und Genealogen eine interessante Quelle.