Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)/XI

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Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)
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«x1 1595 der Mesner Michael König das Register-, dass später der Mesner führte und das er »aus lauter Unfleiß und Nachlässigkeit verwüst, zerrissen und etlich gar verloren« überkommen hatte, noch retten und z. T abschreiben konnte.

Demselben Jahr 1588 gehören die ältesten Kirchenbücher von Blaufelden, Creglingen, Gerabronn, Tiefenbach ein verlorene-:- «) Register von Triensbach und das Ehebuch von Wallhansen au.

Zwei ansbachische Kirchenbücher stammen aus dem Jahr 1567, vier aus der Zeit 1579,/96, siehen aus dem 17. Jahrhundert Frühere Bande mögen in Kriegszeiten verloren gegangen fein.

Jin württembergischen Teil desj» R o t h e n b n r g e r Gebieth hat Pfarrer Hirschmann in Hausen am Bach 1545 ein Tauf- und Ehebuch angelegt. Dann folgen Spielbach 1565, Lichtel 1574, Leuzendorf 1577, Renbach 1586. Hall hatte die Anlegung von Kirchenbüchern 1559 angeordnet 43). Fünf Kirchenbücher dieses Gebiet-T stammen von 1559, darunter Hall selbst, vier aus den Jahren 1560,-t75, drei aus den Jahren 1588/94. Die anderen sind später. In der Grafschaft Hohenloh e finden sich zwar erst in der Kirchenordnung von 1577 Anordnungen über die Führung von Tauf-, Ehe-, Totenbuch und Kommunitantenregister 44), aber ein Langenbeutinger Taufbuch von 1557, dass 1642 von eingedrungenen Lothringer Völkern vernichtet wurde, war auf Befehl des Grafen Ludtvig Kasimir von Hohenlohe vorn damaligen Pfarrer M. Phil. Jakob Som angelegt worden. Und schon 1552 hatte Pfarrer Sebastian Kresz in Ohrnberg ein Tauf- und Ehebuch begonnen. Ein Tlcenensteiner Taufbuch mit spärlichen Einträgen vom 10.J"uli 1556 an ist vielleicht später angelegt und rückwärts ergänzt «). In Weiter-Iheim legt Schulmeistser Mutz (?)4U) 1556 ein Taufbuclr Pfarrer Melchisedek Schwarz

42) Schon 1716 von Pfarrer alS verloren bezeichnet.

43) Titelblatt des Taufbuchg von Westheimr Verordnet vom GRat des Schwäh. Hall. actum nach Quasimod. 1558 (17. April). Wegen des Filials Ottendorf, wo Württ. n. Limpnrg den Kirchensatz hatten, hatte wohl erstens die Anregung gegeben. Nach Gmelin, Hällische Geschichte 1896 S. 793 beschloß Halt 1559 die Einführung von Tauf- und Ehebuch

44) Wibel I 603f.

45) Am Schluß des Ehebuchg von 1595 heißt es: »meiter habe ich in Herrn Galli (Hartmann) hinterlassenen Brieflein nichts fnnden.« Das Ehebuch beginnt 18. Juli 1592.

46) Ob das Taufbuch vom Schulmeister Mutz angelegt ist oder von Pf. Melchisedek Schwarz (in diesem Fall bis 1556 rückwärts ergänzt), ist zweifelhaft