Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)/XVIII

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Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)
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– va –

buch angeordnet wurde, scheint nicht so rasch wie dieses eingeführt worden zu sein. Nach einem Eintrag von Pf. David Cantz, einem Nördlinger, der 1560 nach Großbettlingen gekommen war und dort erst nach 18 Jahren die erste Ehe eintrug, erfolgte dies auf Anordnung desJ Kirchheitner Special-T der unter anderen den Pfarrern seiner Diözese zugestellten fürstlichen Befehlen, Verordnungen und deeretis synodicis auch eine auf das Einschreiben der Proklainationen und der Trauungen bezügliche Verordnung ans Herz legt. Dieselbe ist ähnlich wie bei der Taufe sittenvolizeilich begründet.

Z. Die T o t e n b ü che r beginnen meist später. Nach einer Bemerkung im Göppinger Kirchenbuch sollten sie allermeist um der Witwen und Waisen willen eingeführt werden, wenn erstere wieder heiraten wollen, auf dasj wie in anderen Stücken, auch mit der Achtnehmung der Zeit es christlich und ehrlich bergehet.

Geführt wurden die Kirchenbücher von den Pfarrern oder Dialeneu. Doch kommen in Altwürttemberg auch andere Kirchenbuchführer vor. Ein Erlaß von 1778 verbot allerdings, diese Bücher durch ihre „Schulbediente« und Mesner besorgen zu lassen EN, aber in Erpsingen führte der Schullehrer dass Taufbuch 1752/1847; in Gerhausen, früher Filial von Pappelau, führte der Schullehrer, allerdings außeramtlich, 1769/1843 Tauf-, Ehe- und Totenbuchk

Und schon 1558 läßt der Pfarrer von Aidlingen fein Taufbuch durch den Schulnieister führen. Ebenso in Weissach Noch mehr war das in Neuwürttemberg der Fallwl Besonders die Kommunikantenregister scheinen teilweise von den Lehrern geführt worden zu sein, weshalb die Ulmer Kirchenordnung von 1747 den Pfarrern vorschreibt, sie selbst zu führen. Das älteste Stuttgarter Taufbuch scheint zuerst vom Mesner geführt worden zu sein 69), wohl auch im Anfang das Ehebuch während das Totenbuch vom Kastenpfleger geführt wurde, bis 1665 die Geistlichen die Einträge übernahmen. In Möckmühl führte ebenfalls der Mesner das Totenbuch vor 1684, in Crailsheim der Mesner das Taufbuch, in Waldsee der dortige das Duplikat. In lSall hatte der Kastenschreiber mit dem Schsulmeister die Kirchenbücher zu besorgen

Neben den drei Hanvtregistern finden wir noch

4. Kommunikantenregister. Schon in der Kirchenordnung von 1586 war gefordert, daf; die Zum Tisch des Herrn wöllen gehen, sich

68) Reyscher IX 681. 69) Nach gütige-n Mitteilungen des verst. Pf. Raithelhnber.