Vlotho/Urbar 1556/Ober- und Niederhollwiesen

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Das Urbar faßt die heutigen Bauerschaften Hollwiesen und Wehrendorf in einer Aufstellung zusammen. Das damalige Oberhollwiesen entspricht heute Wehrendorf. Die Bauerschaft umfaßte 40 Höfe.

Vollspännerhöfe

1. Nolte Guyse Dem Herzog eigen.
2. Johann Meier zu Oberholwiesen Dem Herzog eigen.

Halbspännerhöfe

1. Jaspar Pentemeier Dem Herzog eigen.
2. Cord Everhards Heinrich Dem Herzog eigen.
3. Heinrich zu Pedelen Dem Herzog eigen.
4. Johann zu Pedelen Frei. Obereigentum dem Herzog.
5. Nolw (?) Johann Frei. Frau und Kinder dem Herzog.
6. Grew Johann Dem Herzog eigen.
7. Johann Meier zu Hollwiesen Dem Herzog eigen.
8. Heinrich Guyse Dem Herzog eigen.

Kötterhöfe

1. Johann Pelzhenke Dem Herzog eigen.
2. Jaspar Kare Dem Herzog eigen.
3. Johann Swarte Cord Dem Herzog eigen.
4. Heinrich Kaer Dem Herzog eigen.
5. Nolte Guyse Dem Herzog eigen.
6. Gerke Brethouer Dem Herzog eigen.
7. Sweder Schrage Dem Herzog eigen.
8. Dechart zu Hollwiesen Dem Herzog eigen.
9. Albert Guyse Dem Herzog eigen.
10. Lüdecke Begemann Dem Herzog eigen.
11. Heinrich Beckmann Dem Herzog eigen.
12. Johann Rasche Dem Herzog eigen.
13. Kort Kop Dem Herzog eigen.

Halbkötterhöfe

1. Johann Grote Seger Dem Herzog eigen.
2. Johann Plattenmüller Dem Herzog eigen.
3. Hermann uf dem Brink Frei (?)
4. Hermann Linnewewer Dem Herzog eigen.
Frau und Kinder dem Kloster Quernheim.

Viertelkötterhöfe

1. Johann Halwat Frei. Obereigentum dem Herzog.
2. Johann Kock oder Vetkoeter Dem Herzog eigen.
3. Hermann Koch Dem Herzog eigen.
4. Cuno in dem Kotten Frei. Frau und Kinder eigen.
5. Johann Marten bei der Straten Dem Herzog eigen.
6. Johann in den Ellern Frei. Frau und Kinder eigen.
7. Ludecke Bunesmer (?) Dem Herzog eigen.
8. Everd in dem Spieker Frei. Frau und Kinder eigen.
9. Bernd Schroder Dem Herzog eigen.
10. Johann Marten Frei. Frau und Kinder eigen.

Ungeklärt bleiben die Verhältnisse bei Cord Frodermann. Er gehört als Leibzüchter zu Bemanns Hof und zahlt keine Abgaben.

Abgabenfrei war auch bis auf den Zehnten der damalige Untervogt Johann Krieger. Er für seine Person war frei; Frau und Kinder waren dem Herzog eigen.