Würzburg/Adressbuch 1949/Straßenverzeichnis-Vorbemerkungen

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Vorlage:Würzburg/Adressbuch 1949

II. TEIL

Straßen und Häuser des Würzburger Stadtbereiches

Verzeichnis der Einwohner in alphabetischer Reihenfolge

Stand vom 15. September 1948

Die Aufnahme im Häuserteil geschieht in gekürzter Form. Vorname und Berufs¬art sind meist der Raumersparnis wegen abgekürzt; im Zweifelsfalle benütze man daher den Einwohnerteil. Die Angaben unmittelbar unter der Straßenbezeichnung unterrichten über die Lage und Ausdehnung des Straßenzuges und über den Anlaß seiner Namensgebung. Bei Straßen ohne jegliche frühere Bebauung findet sich die Bemerkung „z.Z. ohne Gebäude", während Straßen, die durch den Krieg zerstört wurden und heute noch ohne jeden Neubau sind, mit dem Zusatz „z. Z. nicht bewohnt" gekennzeichnet sind.

Die Buchstaben und Ziffernbezeichnungen bei den einzelnen Straßennamen (z. B. AB3), deuten auf das Quadrat des Stadtplanes hin, in dem die betreffende Straße zu suchen ist.

Die Hauseigentümer sind durch Fettdruck gekennzeichnet und stehen an erster Stelle; wohnt der Hausherr nicht im Hause, dann ist der Name in Klammern gesetzt. Die übrigen Hausbewohner sind in der Reihenfolge der Stockwerke ge¬ordnet, es bedeuten am Ende der Zeile: K = Keller, 0 = Erdgeschoß, 1, 2, 3 = Stockwerk, M = Dachgeschoß, R = Rückgebäude, N = Nebengebäude. Wo aus den Unterlagen die Stockwerkbezeichnungen nicht zu ersehen waren, wurden Hausbewohner in alphabetischer Reihenfolge gebracht.

Aus zeitbedingten Gründen mußten die Unterlagen dieses Buches der Kartei des Einwohneramtes entnommen werden, wodurch die Aufführung der Firmen in diesem Teil unterbleiben mußte. Diese finden sich wie in den Vorjahren im Teil I (Namenverzeichnis) und im Teil III (Geschäftsnachweis).

Für Druckfehler und Irrtümer kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden. Die Beschaffung der Unterlagen und die Fertigstellung des Buches bieten bei der nur kurzen zur Verfügung stehenden Zeit so viele Schwierigkeiten, daß eineVerantwortung für etwaige aus einer ungenauen oder falschen Aufnahme entstandene Schäden, seien sie persönlicher oder geschäftlicher Art, nicht übernommen werden kann.