Westfälische Frei- und Femgerichte/52

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Westfälische Frei- und Femgerichte
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       Die Dortmunder Freigrafschaft umfaßte die Freistühle zu Dortmund, Brechten, dann wie es wörtlich heißt: uf dem Hedeger zu Waltroppe, uff dem Brinke zu dem Steine uf der Heyden, zur Ruschenburg vur der Bruggen, zu Lünen vur der Bruggen, und zu Brakel vur Heimich (Kindlinger, Münstersche Beiträge, Band III Abth. I S. 250). Der Freistuhl auf dem Königshofe zu Dortmund stand, wie schon angeführt vor anderen in Ansehen. Nach Usener S. 74 wird er genannt: „Der Fryenstuhl geheißen der Spiegel, gelegen zu Dorpmunde uff dem Markte, neben dem Rathause.“ Er führte auch den Namen „des römischen Kaisers (Königs) Kammer, die kaiserliche Kammer, Oberfreistuhl.“ Usener bemerkt dazu, der Stuhl sei erst im ersten Viertel des 15. Jahrhunderts in die Stadt Dortmund verlegt und ein anderer vor dem Burgthor unter der Linde auf dem Königshofe errichtet. Eine Urkunde von 1418 nennt letzteren „den Nyenstuhl uff dem Königshofe“[GWR 1]. Thiersch sagt darüber, Geschichte von Dortmund S. 69: „Was es mit dem Namen der Spiegel für Bewandniß hat, ist nicht recht aufgeklärt. Der Name kommt von einem Hause neben dem Rathhause, wo im 14. und 15. Jahrh. mehrmals Kapitel gehalten wurde, vor. Der Stuhl heißt vor dem Spiegel zu Dortmund auf dem Markte als die heimliche Kammer des heiligen Reichs, welcher 1433 vom Rathe allein gegen den Grafen von Dortmund in Anspruch genommen wird, während der Graf mit dem Rath die Stuhlherrschaft über den Freistuhl theilte; der Name Spiegel wird aber auch gebraucht vom Freistuhl auf dem Königshofe. . . . Der Name Spiegel ist im Mittelalter sehr gewöhnlich um das



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

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