Allmendherr
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Allmendherr, Allmendpfleger
Berufsbezeichnung
Bedeutung: Ratsherr, dem die Aufsicht über die Allmende, das Gemeindegut, obliegt
Allmendherr, Allmendpfleger
Berufsbezeichnung
Bedeutung: Ratsherr, dem die Aufsicht über die Allmende, das Gemeindegut, obliegt