Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/209

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Aber wenigstens nicht lange nachher im Anfange des zwölften Jahrhunderts wurden die hiesigen Marschen bedeicht und bewohnbar gemacht, und wir sehen denn auch sofort hier den Erzbischof als Landesherrn auftreten. 1142 schenkte Adelbero dem Stifte Neumünster die am Ufer der Elbe belegene Kirche Bishorst mit der geistlichen Gerichtsbarkeit, so daß der Propst zu Hamburg nichts darüber zu sagen haben sollte, und mit dem was der Kirche gehörte. So auch empfing das Stift 1146 den Zehnten in der bei Bishorst belegenen Marsch, die bereits als eine bewohnte bezeichnet wird[1]. Mit dem Kloster Ramesloh tauschte das Stift Neumünster und gab gegen Zehnten aus Bishorst, Romersfleth und Wulberesen zwölf angebaute Holländische Besitzthümer und eine noch nicht cultivirte Holländische halbe Hufe, woraus zu ersehen ist, daß es Holländer waren, die sich hier niedergelassen hatten. Bishorst aber war, mit Sümpfen umgeben, ein gesicherter Zufluchtsort für Vicelin in jenen gefahrvollen Zeiten. Der Bericht des Propsten Sido zu Neumünster, abgefaßt ums Jahr 1200[2], hebt die Wichtigkeit von Bishorst hervor und hat zum Zweck, die Verkleinerung dieses Kirchspiels durch Abtrennung eines anderen davon zu verhindern. Also die Cultur des Landes wird fortgeschritten sein. Die Verwaltung in diesem erzbischöflichen Landestheile hatten ritterliche Dienstmannen, die sich von Haseldorf[3] und von Haselau benannten, etwas später die Herren von Barmstedt, Heinrich und Otto, welche 1257 sich sammt ihren Nachkommen dem Erzbischof als Ministerialen ergaben. Die Lage dieses erzbischöflichen Gebiets war aber so, daß, als Krieg mit den Holsteinischen Grafen ausbrach, wobei auch die Hamburger betheiligt waren, 1282 die Holsteiner es einnahmen, freilich wieder gegen eine Entschädigungssumme herausgaben, allein dennoch das Trachten des Grafenhauses


  1. - paludem, quae est versus Bishorst, et jam non raro incolitur habitatore. Urk. bei Westph. II, 18. Vgl. über diesen District Kuß im Staatsb. Mag. II, 151, VI, 226, VII, 298. Es war das nachher sogenannte Mönkerecht, welches später an das Kloster Uetersen gekommen, zwischen der Pinnau und Krückau, das jetzige Sonnendeich im Kirchspiel Seester.
  2. Dieser in vieler Hinsicht merkwürdige Bericht ist mitgetheilt von Lappenberg im Staatsb. Magaz. IX, S. 1-54.
  3. Z. B. im Dithm. Urkundenbuch S. 11. Theodoricus de Haselthorp, ministerialis eccl. Bremens. 1228.