Über eine zweckmäßige Bezifferung der Ahnen (Kekule von Stradonitz)/68
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Über eine zweckmäßige Bezifferung der Ahnen (Kekule von Stradonitz) | |
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Texterfassung: fertig | |
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Leistung. | Lorenz. | Kekule. |
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Zahl bedeutet. Die zugehörige Ehefrau wird durch Addition von 1, der Ehemann durch Subtraktion von 1 zu ihrem Gespons gefunden. | ||
Beispiele: Zur Frau 8/6 gehört der Mann 8/5, zum Manne 4/3 die Frau 4/4; 16/1 und 16/2, 16/3 und 16/4 sind Paare. | Beispiele: Zur Frau 13 gehört der Mann 12, zum Manne 6 die Frau 7; 16 und 17, 18 und 19 sind Paare. | |
3. Es läßt sich sofort angeben, ob der bezeichnete Ahn zum Vater oder zur Mutter (auch zu welchen Großeltern) des Probanden gehört. | Zu diesem Zwecke dividirt man den Zähler (Reihenzahl) durch 2, während man den Nenner (Ordnungszahl) unverändert läßt. Ist die erhaltene Zahl kleiner (im Texte bei Lorenz steht, wohl in Folge Irrthums, im Satze: größer) als der Nenner, so gehört der Ahne zur Mutter, ist sie größer (im Texte bei Lorenz steht: kleiner) oder gleich dem Nenner, so gehört er zum Vater. | Zu diesem Zwecke macht man sich klar, daß die erste Hälfte der in einer Reihe stehenden Ahnen zum Vater, die zweite Hälfte zur Mutter des Probanden gehört. |
Beispiele: Der Ahn 8/2 ergibt durch Division des Zählers 4/2; er gehört daher zum Vater. Die Ahnen 16/1, 16/2 bis 16/8 gehören zum Vater, die Ahnen 16/9 bis 16/18 zur Mutter. | Beispiele: Der Ahn 9 gehört zur ersten Hälfte der in dieser Reihe stehenden Ahnen; er gehört daher zum Vater. In der mit Nr. 8 beginnenden Reihe stehen 8 Ahnen; erste Hälfte, also die Ahnen 8–11 inkl, gehören zum Vater, zweite Hälfte, also die Ahnen 12–15 inkl, zur Mutter. | |
4. Auch die genealogische Reihe der Ahnen in der Stammtafel läßt sich angeben. Man ersieht, ob der Betreffende mit seiner Frau oder die Betreffende mit ihrem Mann durch einen Sohn oder eine Tochter | Zu diesem Zwecke dividiert man Zähler wie Nenner durch 2. Hierbei ist jedoch zu bemerken, daß, wenn ein männlicher Ahne vorliegt (ungerade Zahl), der Nenner zuerst um 1 erhöht werden muß (der Auffindung des zeugenden | Zu diesem Zwecke dividiert man die Nummer des gegebenen Ahnen durch 2. Hierbei ist jedoch zu bemerken, daß, wenn ein weiblicher Ahne vorliegt (ungerade Zahl), der bei der Division übrig bleibende Bruch unberücksichtigt bleibt. |