Amtsblatt G 1858 No.7 Verord.51
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, Nr.7, Verord. 51, S.28 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- 3.2.1858, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, No.7, Verordnung 51
- Vereinigung einiger Grundstücke in den Kreisen Tilsit und Pillkallen zu gemeinschaftlichen Kommunal-Verbänden betr. A.d.J. 2265, Jan.
- Auf Grund §1. des Gesetzes vom 14ten April 1856 (Nr. 4414) sind mit höherer Genehmigung zu gemeinschaftlichlichen Kommunal-Verbänden vereinigt:
- A. Im Tilsiter Kreise
- 1. das das Fähr- und Krug-Etablisssement Neu Schanzenkrug mit dem Gemeindebezirk der Dorschaft Campinnischken;
- 2. das Mühlengrundstück Paßelgsten mit der Dorfschaft Tilsit-Preußen.
- B. Im Pillkaller Kreise:
- 1. der vom ehemaligen erbfreien Gut Neuwiese dem Gutsbesitzer in Cathrinenhof gehörige Antheil mit dem Gutsbezirk von Cathrinenhof;
- 2. der übrige Theil des Guts Neuwiese mit dem Gemeindebezirk der Dorfschaft Sassupönen. [1]