Amtsblatt G 1863 No.49 Verord.433
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1863, Nr.49, Verordnung Nr.433, S.257 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- 26.11.1863, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1863, No.49, Verordnung No.433
- Unter Publikation der nachstehenden Erections-Urkunde wird die evangelische Parochie Warninken, Kreis Pillkallen, als constituiert erklärt.
- Gumbinnen, den 26. November 1863
- Königliche Regierung, Abteilung des Innern
- Urkunde, betreffenf die Erection des Kirchspiels Groß-Warningken, Kreises Pillkallen
- Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterichts- und Medicinal-Angelegenheiten und des evangelischen Ober-Kirchenraths
wird in Groß Warningken, Kreises Pillkallen, ein neues evangelisches Kirchen- und Pfarr-System definitiv unter vollständiger Abzweigung der
dazu geschlagenen Ortschaften von ihrem bisherigen Kirchen-Verbande eingerichtet und darüber die nachstehende Erections-Urkunde ausgefertigt: - §1. Das evangelische Kirchspiel Groß Warningken wird gebildet aus folgenden Ortschaften:
- A. des Kirchspiels Pillkallen:
- 1. Groß Warningken, 2. Klein Warningken, 3. Baczkehlen, 4. Baczken, 5. Kybarten, 6. Dagutschen
- B. des Kirchspiels Willuhnen:
- 7. Kummelupschen, 8. Groß Daguthelen, 9. Klein Daguthelen,
- C. des kirchspiels Schirwindt:
- 10. Groß Kubillehlen, 11. Gut Schillingen, 12. Bartzkühnen, 13. Petzinken
- D. des Kirchspiels Kattenau: 14. Schilleninken, 15. Jucknischken
- E. des Kirchspiels Stallupönen:
- 16. Wertimlaugken, 17. Mehlschicken 18. Szillen, 19. Abracken, 20. Peterlaugken
- F. des Kirchspiels Bilderweitschen:
- 21. Dorf Tarpupönen, 22. Gut Tarpupönen, 23. Ambraskehmen, 24. Domaine Sodargen, 25. Sommerkrug
- Außerdem gehören zu dieser Parochie alle evangelischen Einwohner von einzelnen Ansiedlungen und Abbauten,
welche sich innerhalb des durch jene Ortschaften begrenzten Pfarrsprengels schon jetzt befinden, ......
- Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]